Arbeitsrecht: Vertragsbruch durch Arbeitgeber/ Arbeitnehmer arbeitet zu wenig

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ist es rechtens das der Arbeitgeber, dass trotz im Arbeitsvertrag festgehaltene wöchentliche Arbeitsstunden von 40std., dauerhaft unterschritten werden?

Nein, das ist es nicht. Die vertraglich vereinbarten Stunden müssen sowohl AN als auch AG einhalten.

Kann ich den Arbeitsvertrag bzw. die Einhaltung der Arbeitsstunden anfechten, kündigen, klagen?

Ja, das kannst Du. Du kannst den AG darauf hinweisen, dass Du die zugesagten und vereinbarten 40 Wochenstunden arbeiten möchtest. Wenn Du dies nachdrücklich tust und der AG gibt Dir nicht genug Arbeit dann befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug.

Das bedeutet, er muss Dich bezahlen als hättest Du gearbeitet; egal ob Du nur 25, 30 oder 35 gearbeitet hast, Es steht Dir dann Lohn für 40 Wochenstunden zu. Die weniger gearbeiteten Stunden dürfen dann auch nicht als Minusstunden gerechnet werden. Man braucht sie nicht nachzuarbeiten und Urlaubsabzug/Urlaubsverrechnung geht überhaupt nicht. Das Betriebsrisiko liegt beim AG und nicht beim AN.

Wenn der AG nicht bezahlt, kannst Du ihn abmahnen. Falls er sich dann immer noch weigert seinen Pflichten nachzukommen, kannst Du das fehlende Geld beim Arbeitsgericht einklagen.

Ich weiß ja nicht, wie lange Du dort schon arbeitest. Sind es noch keine 6 Monate und der Betrieb hat nicht mehr als 10 ständige Vollzeitkräfte kannst Du zwar den fehlenden Lohn einklagen, der AG kann Dich aber dann auch problemlos kündigen da wegen dem Zeitfaktor und/oder dem Kleinbetrieb das Kündigungsschutzgesetz nicht greift.

Hexle2  24.09.2014, 10:28

Danke fürs Sternchen

wenn 40 Stunden drin stehen, dann musst du auch für 40 Stunden bezahlt werden. Allerdings ist die Gastronomie ja immer auch Saison abhängig. Das heißt, dass man jetzt weniger arbeitet und dafür in anderen Monaten mehr, so dass es sich immer ausgleicht. Du musst ja auch sehen, dass gerade April und Mai durch die vielen Feiertage (2 Tage Oster, 1. Mai, Feiertag heute) so viele zusätzliche freie Tage hat, dass kaum jemand auf seine 40 Stunden kommt. Also sprich offen aber auch fair mit deinem Chef und frag ihn, wie das ist,,,

Wenn arbeitsvertraglich 40 Wochenstunden vereinbart wurden,dann muss der Arbeitgeber diese 40 Wochenstunden auch annehmen. Macht er das nicht,so befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug.Danach kannst du die Bezahlung der 40 Wochenstunden verlangen,ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Wenn Du einen Arbeitsvertrag mit einer vereinbarten Arbeitszeit von 40 Std. hast, hast Du Anspruch auf den vereinbarten Lohn für 40 Stunden, auch wenn Du weniger arbeitest. Wenn der Arbeitgeber Dir nicht diesen Lohn zahlt, kannst Du klagen. Schau aber mal in Deinen Vertrag, ob er irgendwelche Klauseln erhält der es dem Arbeitgeber ermöglicht unter bestimmten Bedingungen die Arbeitszeit herabzusetzen.

Der Monatslohn muss auf der basis des Vertrages bezahlt werden. Wenn Der AG zu wenig Arbeit "zur Verfügung stellt", ist das sein Problem. Er kann Dir deshalb nicht weniger bezahlen, jedoch kann er die nicht geleistete AZ in einem AZ-Konto einfliessen lassen.