Arbeitgeber muss Auszubildende abmelden?
Muss ein Arbeitgeber den Auszubildenden der die Ausbildung vorzeitig abbricht, von der Handwerkskammer schwaben abmelden. Laut meinen Infornationen, kann kein neuer zustande kommen, wenn noch einer aktiv ist obwohl er gekündigt worden ist. Machen Betriebe das weil.sie nicht eine hohe Abbrecherqoute zu haben
2 Antworten
Sicher muss die Handwerkskammer Bescheid wissen, wenn das Ausbildungsverhältnis beendet wurde. In wieweit es da jetzt eine gesetzliche Regelung gibt, weiß ich nicht.
Aber auch der Auszubildende könnte sich ja bei der Handwerkskammer "abmelden".
Das gehört schon zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers. Er ist sogar verpflichtet, den Azubi über die rechtlichen Folgen seines Schrittes zu informieren, und ihm die Beratung durch die Kammer zu empfehlen und ermöglichen.