BETRIEB OHNE MEISTERBRIEF!?
Hallo, unzwar geht es hier um einen KFZ Lackierbetrieb, der Meister hat gekündigt d.h. der betrieb hatzurzeit kein Meisterbrief, was kann mann alles machen ? der betrieb hat allerdings noch 3 Lehrlinge.
Was für möglichkeiten gibt es jetzt ohne probleme weiter zu arbeiten ?
Handwerkskammer?
Ausbildergenehmigung ?
etc?
VIELEN DANK IM VORRAUS !
3 Antworten
Kfz-Lackierer ist eine zulassungspflichtiges Gewerk gem. Anlage A.
Darin darf nur ausbilden, wer die erforderliche "fachliche Eignung" nachweisen kann, also den Meisterbrief im Lackierhandwerk oder eine Ausbildung als Ingeniuer (§ 7 HWo) und Berufserfahrung besitzt.
Der Betrieb kann eine befristete Ausnahmegenehmigung n. § 8 HwO erwirken, um einen Gesellen als Meister ausbilden zu können oder muss einen Ingenieur oder einen Meister einstellen.
Gelingt dies nicht, wird dem Betrieb die Ausbildungsbefugnis entzogen.
G imager761
ok danke, aber nur noch eine frage hätte ich da...
unzwar da steht ja ein geselle als meister ausbilden zu lassen...
kann den auch ein azubi der bald endet zum meister ausgebildet werden und zählt das dann als erlaubt dann die auszubildenden zu behalten ? vllt ohne genehmigung ?
du hast alles soweit gut verstanden. Die Ausbilderprüfung (das ist ein Kurs der je nach Gewerbe etwa 3 Monate gehen kann) kann auch nur derjenige machen, der den beruf gelernt hat, die Prüfung bestanden hat und 3 Jahre in dem beruf gearbeitet hat. Ich denke es wäre einfacher für euch, einen neuen Meister einzustellen, der die AEVO (der ausbilden darf) hat......ich drücke euch die Daumen
eine Ausnahmegenehmigung bei der Handwerkskammer beantragen, damit ihr zeit habt, einen neuen Meister zu finden, oder jemandem aus eurer Reihe den meister zu bezahlen. Dann bekommt ihr ein paar Monate Zeit, dann müsst ihr einen Meister anchweisen. Für die Ausbildung der Azubis muss jemand die Ausbildereignungsprüfung ablegen. Auch hier gilt, so schnellk wie möglich die Sscheine machen, oder einen Meister mit AEVO einstellen. Da hilft euch die handwerkskammer auch weiter. Viel Glück
Nicht der Azubi muss die machen, sondern der Chef oder einer von den Angestellten -- der dann Ausbilder für die Azubis sein kann, damit die Ausbildung weiterhin anerkannt werden kann.
Also habe ich das jetzt richtig verstanden, der betrieb muss bei der handwerkskammer anrufen und eine Ausnahmegenehmigung beantragen, dann bekommen wir par monate zeit ( wie viel ca. ?) und nebenbei muss jmnd der angestellten eine Ausbildereignungsprüfung ablegen ( die erfolgt wie ? ) oder einen meister mit aevo einstellen ... richtig !?
dann bekommen wir par monate zeit ( wie viel ca. ?) und nebenbei muss jmnd der angestellten eine Ausbildereignungsprüfung ablegen ( die erfolgt wie ? )
Nein, er muss während er Ausnahmegenehmigung einen Gesellen zum Meister ausbilden. Die bekommt er nur, wenn er einen Gesellen benennt, zu Vorbereitungslehrgängen und Prüfungen anmeldet und jier Fortschritt erzielt wird - sie ist für die Dauer der Maßnahmen befristet.
Die Ausbildereignungsprüfung reicht in Gewerken der Anlage A eben nicht aus.
Will sich kein Geselle sich derart fortbilden oder sind dem Betrieb die Kosten dafür zu hoch, muss er eben einen Lackiermeister einstellen oder auf Ausbildung in seinem Betrieb verzichten.
G imager761
ok danke, aber nur noch eine frage hätte ich da...
unzwar da steht ja ein geselle als meister ausbilden zu lassen...
kann den auch ein azubi der bald endet zum meister ausgebildet werden und zählt das dann als erlaubt dann die auszubildenden zu behalten ? vllt ohne genehmigung ?
kann den auch ein azubi der bald endet zum meister ausgebildet werden und zählt das dann als erlaubt dann die auszubildenden zu behalten ?
Nein. Nach § 49 (2) HwO wird zur Meisterprüfung nur zugelassen, wer nach bestandener Gesellenprüfung eine dreijährige Berufstätigkeit nachweisen kann. Und die Ausbildungsberechtigung setzt des 24. Lebensjahr des Meisters voraus. Fachschulabschlüsse vor der Ausbildung werden ggf. angerechnet, wenn sie fachbezogen sind.
Die Meisterpfüfungsvorbereitungskurse dauern allerdings mindestens ein Jahr, berufsbegleitend sogar deutlich länger. Ob in diesem Fall nach deren Abschluss dann eine vorzeitige Zulassung in besonderem Fall auf Antrag erfolgt, bleibt abzuwarten.
Und ob der Betrieb dies auch finanziert: wir reden hier von ganz locker 10.000 EUR :-)
Da macht es betriebswirtschaftlich gesehen durchaus auch Sinn, nur Gesellen und Hilfskräfte zu beschäftigen, statt auszubilden :-)
G imager761
ich habe jetzt den teil mit ausbildereignungsprüfung nicht verstanden den ein azubi machen muss ? und aevo heißt ?