Darf der Arbeitgeber eine Kündigung ablehnen?

12 Antworten

Darf er selbstverständlich - nutzt ihm aber nichts. In solchen Fällen ist es aber sehr ratsam, die Kündigung beweiskräftig auszusprechen, nicht dass der am Ende behauptet, Du hättest nicht oder nicht fristgerecht gekündigt - also am besten in Gegenwart eines neutralen Zeugen abgeben oder in den Briefkasten werfen, wobei der Zeuge gelesen haben sollte, dass das Deine Kündigung ist und bestätigen können muss, wann das eingeworfen wurde - neutraler Zeuge schließt Familie aus - und auch bereit ist, vor Gericht entsprechend auszusagen.

Nein, eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Der Chef muss sie nur zur Kenntnis nehmen, ablehnen kann er sie nicht.

Nein das darf sie nicht. Eine Kündigung ist immer ein einseitiges Rechtsgeschäft. Es reicht also, wenn die Willenserklärung von einem der Vertragspartner abgegeben wird. Die Kündigung ist empfangsbedürftig. Das heißt du braucht von der Gegenseite keine Einwilligung oder ähnliches. NUR, du musst fristgerecht und ordnungsgemäß kündigen. Halte deine Kündigungsfrist ein, schreibe und reiche sie schriftlich ein und verlang eine Bestätigung, ansonsten hast du keine Beweise.

Feuerdolch14 
Beitragsersteller
 17.05.2022, 16:58

Vielen Dank erstmal für die Antwort.

fristgerecht und ordnungsgemäß kündigen ist klar und auch so geplant.
Wenn es dann (hoffentlich so schnell wie möglich) soweit ist werde ich die Kündigung wahrscheinlich persönlich übergeben. Ist eine Bestätigung dann trotzdem Sinnvoll?

Stefan860  23.11.2022, 08:49
@Feuerdolch14

Gerade bei persönlicher Übergabe ist eine Bestätigung sinnvoll. Nicht dass dein Gegenüber später sagt, sie nie erhalten zu haben.

Nein.

Er kann Dir allerdings ein Angebot machen welches Du nicht ablehnen kannst.

... weil es Dir entgegen kommt.

Kann er machen. Bringt aber nichts.

An der Wirksamkeit der Kündigung ändert ein Widerspruch des Arbeitgebers nichts.