Darf der Arbeitgeber eine Kündigung ablehnen?
Hallo ich habe eine Frage.
Darf mein Chef meine Kündigung ablehnen z.B. wegen Personalmangel?
Ich bin ziemlich unzufrieden in meiner Firma und möchte gerne wechseln und bin bereits aktiv auf Suche.
Allerdings bin ich nicht die einzige die gehen will. In den letzten 3 Monaten haben bereits 3 Leute gekündigt und eine Kollegin von mir ist auch schon am überlegen zu gehen.
Darf der Arbeitgeber meiner Kündigung wiedersprechen, wenn er quasi ohne genügend Personal am Ende da steht?
12 Antworten
Darf er selbstverständlich - nutzt ihm aber nichts. In solchen Fällen ist es aber sehr ratsam, die Kündigung beweiskräftig auszusprechen, nicht dass der am Ende behauptet, Du hättest nicht oder nicht fristgerecht gekündigt - also am besten in Gegenwart eines neutralen Zeugen abgeben oder in den Briefkasten werfen, wobei der Zeuge gelesen haben sollte, dass das Deine Kündigung ist und bestätigen können muss, wann das eingeworfen wurde - neutraler Zeuge schließt Familie aus - und auch bereit ist, vor Gericht entsprechend auszusagen.
Nein, eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Der Chef muss sie nur zur Kenntnis nehmen, ablehnen kann er sie nicht.
Nein das darf sie nicht. Eine Kündigung ist immer ein einseitiges Rechtsgeschäft. Es reicht also, wenn die Willenserklärung von einem der Vertragspartner abgegeben wird. Die Kündigung ist empfangsbedürftig. Das heißt du braucht von der Gegenseite keine Einwilligung oder ähnliches. NUR, du musst fristgerecht und ordnungsgemäß kündigen. Halte deine Kündigungsfrist ein, schreibe und reiche sie schriftlich ein und verlang eine Bestätigung, ansonsten hast du keine Beweise.
Absolut.
Gerade bei persönlicher Übergabe ist eine Bestätigung sinnvoll. Nicht dass dein Gegenüber später sagt, sie nie erhalten zu haben.
Nein.
Er kann Dir allerdings ein Angebot machen welches Du nicht ablehnen kannst.
... weil es Dir entgegen kommt.
Kann er machen. Bringt aber nichts.
An der Wirksamkeit der Kündigung ändert ein Widerspruch des Arbeitgebers nichts.
Vielen Dank erstmal für die Antwort.
fristgerecht und ordnungsgemäß kündigen ist klar und auch so geplant.
Wenn es dann (hoffentlich so schnell wie möglich) soweit ist werde ich die Kündigung wahrscheinlich persönlich übergeben. Ist eine Bestätigung dann trotzdem Sinnvoll?