Wie ist die Anwesenheitspflicht eines Azubis während der Schulferien im Ausbildungsbetrieb?
Ist die Anwesenheitszeit im Ausbildungsbetrieb gleichzusetzen mit der Schulzeit?Beispiel: Mittwochs ist Berufsschule von 08.00 - 13.00 Uhr.Muss der Auszubildende dann auch nur während dieser Zeit im Betrieb arbeiten während der Schulferien?Oder bestimmt der Arbeitgeber von wann bis wann der Auszubildende im Betrieb anwesend sein muss?
Wir sind ein Fitnessstudio mit "Schichtarbeit". Unsere Azubine ist der Meinung, dass sie während der berufschulfreien Zeit auch nur so arbeiten muss wie sie sonst zur Schule geht.
Ich bin allerdings der Meinung der Chef hat das Sagen.
Gibt es da irgendwo Gesetzesvorgaben?
6 Antworten
Hi Dafna :-)
In den Schulferien, wenn keine Berufsschule stattfindet, gilt die wöchentliche Arbeitszeit, welche in deinem Ausbildungsvertrag vereinbart wurde. Wenn du Mittwochs von 8 Uhr bis 13 Uhr immer in der Berufsschule bist, musst du in den Ferien dann in dieser Zeit arbeiten gehen. Außer du nimmst dir für diesen Tag Urlaub.
LG
Nein, das stimmt nicht, was sie da gesagt hat. Es gilt dann die schriftlich vereinbarte Wochenarbeitszeit. Sollte die Auszubildende noch unter 18 Jahren sein, dann muss hierbei das Jugendarbeitsschutzgesetz noch berücksichtigt werden.
Nun, unsere Azubine meint, sie braucht nicht nach der Vorgabe des Chefs zu arbeiten, als Beispiel von 14.00 - 22.00 Uhr, sondern nur von 08.00 - 13.00 Uhr, wie sie sonst zur Schule geht
Natürlich muss sie sich an die betrieblichen Arbeitszeiten halten. Wenn das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird, dann kann die Auszubildende nicht ihre eigenen Regeln aufstellen.
Wenn verlangt wird kann der Azubi sogar noch nach der Schule reingeholt werden, der Weg von der Schule in die Arbeit muss aber mit angerechnet werden.
Und während der Schulferien darf ganz normal gearbeitet werden.
Lies dir mal folgenden Link durch:
http://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi/?fp.l=t&fp.d=84403
Der Azubi muß während der gesamten Zeit im Betrieb arbeiten. wenn in der Berufsschule Ferien sind.
Der Azubi hat seine normale Ausbildungszeit,so wie sie im Vertrag steht, zu leisten. Das wären dann 39, 40, 36 Stunden. Da gibt es keinen Rabatt.
Wenn keine Berufsschule ist, gelten die ganz normalen Arbeitszeiten im Betrieb.
Danke für die Antwort.
Leider muss ich es noch genauer wissen. Wir sind ein Fitnessstudio mit "Schichtarbeit". Unsere Azubine meint aber, sie müsse in der berufsschulfreien Zeit auch nur so arbeiten wie sie sonst zu Schule geht. Ich bin der Meinung, dass der Chef das Sagen hat.