Trotz vorhandenem Job bewerben, Kündigungsfrist?
Hallo.
Ich werde wahrscheinlich von meinem bisherigem Arbeitgeber gekündigt, nun kam mir die Idee vorher selber zu kündigen, um dann in meinen nächsten Bewerbungsgesprächen sagen zu können, dass ich das Ausbildungsverhältnis beendet habe, und nicht mein Arbeitgeber.
Wie sieht es denn mit der Kündigungsfrist aus, ich hab davon leider keine Ahnung und wurde durch Google auch nicht schlau. Wenn ich heute meinem Chef eine Kündigung auf den Platz lege, wann wird diese Rechtskräftig? Bin jetzt seit ungefähr einem Jahr im Betrieb. Und kann ich mich schon woanders bewerben, wenn ich ihm heute die Kündigung vorlegen? Gruß
8 Antworten
Die Kündigungsfrist steht in deinem Arbeitsvertrag. In der Regel bewirbt man sich, bevor man kündigt und weisst auf die Kündigungsfrist hin.
Die Kündigungsfrist steht in deinem Arbeitsvertrag.
Die Kündigungsfristen im Ausbildungsverhältnis sind verbindlich geregelt im Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung".
Gibt es eine Regelung zu den Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag, Gibt es einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Danach richtet sich die Kündigungsfrist.
Du kannst dich auch im ungekündigten Arbeitsverhältnis bewerben.
lehrzeit läuft bei dem fragesteller !
Danach richtet sich die Kündigungsfrist.
Nein, sie richtet sich im Ausbildungsverhältnis verbindlich nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung".
Ich werde wahrscheinlich von meinem bisherigem Arbeitgeber gekündigt, nun kam mir die Idee vorher
Bin jetzt seit ungefähr einem Jahr im Betrieb. selber zu kündigen,
Ein Ausbildungsverhältnis kann nach der Probezeit nicht so einfach gekündigt werden, weder vom AG noch vom Azubi.
Im § 22 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) steht:
"Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhälntis nur gekündigt werden
- aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten der Kündigungsfrist,
- von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen"
Wenn Du Deinem AG keinen Grund zu einer fristlosen Kündigung geliefert hast, wird er Dir nicht kündigen können und auch Du kannst ohne "wichtigen" Grund nicht kündigen. Ein Betriebswechsel zählt hier nicht zu den wichtigen Gründen
Du kannst aber auch nicht einfach kündigen und die jetzige Ausbildung in einem anderen Betrieb weitermachen. Da müsstest Du den jetzigen AG um einen Aufhebungsvertrag bitten. Das macht man aber erst, wenn man einen anderen Ausbildungsbetrieb gefunden hat.
Willst Du die Ausbildung abbrechen oder eine Ausbildung in einem anderen Beruf beginnen, kannst Du mit der Frist von vier Wochen zu jedem beliebigen Termin kündigen. Das muss nicht zwingend das Monatsende oder der 15. eines Monats sein.
Wenn du bereits ein knappes Jahr im Betrieb bist, bist du weit über die Probeeit hinaus. Dein Chef kann dich während der Ausbildung nicht einfach so kündigen. Bei Azubis muss da schon was wirklich schwerwiegendes vorfallen. Wenn du selbst kündigen möchtest beträgt deine Kündigungsfrist nach der Probezeit laut BBiG 4 Wochen zum 15. bz. zum Monatsende, allerdings kannst du nur unter Angabe von wichtigen Gründen kündigen. Die Angst, dass dein Chef dir zuvorkommen könnte stellt keinen triftigen Grund dar
Nicht zum 15. oder zum Monatsende, sondern 4 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag (BBiG § 22 Abs. 2 Nr. 2)
Das wollte ich auch gerade anmerken, Du warst schneller ;-))
Passiert zwar selten, manchmal aber doch ;-)
Du solltest erst kündigen, wenn du einen neuen Arbeits/Ausbildungsvertrag in der Tasche hast....
Nicht zum 15. oder zum Monatsende, sondern 4 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag (BBiG § 22 Abs. 2 Nr. 2)
Genau genommen nur aus den 2 Gruenden, die ebenfalls in BBiG § 22 Abs. 2 Nr. 2 genannt werden (er will die Berufsausbildung ganz aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen)..