Kann Hörensagen zu einer Abmahnung führen?
Folgendes Beispiel:
Eine Auszubildende soll wohl bei einer Klassenarbeit betrogen haben, in dem Sie einen Zettel in ihrem Buch versteckt haben soll.
Bewiesen werden konnte es nicht. Der Verdacht beruht allein darauf, dass eine Kollegin hinter der betreffenden Person dies gesehen haben will. Nach der Klausur hat die Kollegin dies den anderen auszubildenden erzählt. Daraufhin sind andere Auszubildende die das gehört haben (aber nicht gesehen), zur Aufsicht gegangen und haben sich beschwert und fordern eine Abmahnung wegen Betruges. Die betroffene Auszubildende streitet alles ab.
Wenn es zu einer Abmahnung kommt, basiert dies eigentlich auf Hörensagen von 3. Kann es dann zu einer Abmahnung kommen und wenn ja, müsste der Betrieb den Betrug nicht nachweisen? Denn sonst könnte man ja alles mögliche über jemanden verbreiten um ihn aus dem Betrieb zu mobben?
Im Internet finde ich bloß immer, dass der Arbeitgeber erst vor Gericht dies Nachweisen muss und unser Berufssxhullehrer wusste dafauf auch keine Antwort...
3 Antworten
Jeder Lehrer und jede Schule handelt anders bei Schummeleien. Von jegedlich paar Punkte Abzügen bishin zum Rausschmiss aus der Schule kann alles dabei sein. Doch bei uns war es so, dass immer der Lehrer in Beweispflicht war und nicht umgekehrt.
Selbst wenn jeder vermutet und auch der Lehrer davon überzeugt ist, dass der Mitschüler geschummelt hat. Wenn man das nicht beweisen kann ist das einfach nur eine Vermutung bzw. Verschwörungstheorie. Entweder erwischt der Lehrer den Schüler sofort während der Klausur/Prüfung oder der Schüler ist so dumm und lässt irgendeinen Beweis nach der Klausur liegen.
Wenn das nicht gegeben ist, dann heißt es im Zweifel für den Angeklagten. Zumindest wars zu meiner Schulzeit immer so.
Und was tat die Aufsicht? Befragte sie die verdächtigte Schülerin /Zeugin? Mit welchem Ergebnis?
Nein den sowas kann jeder behaupten außerdem sollen Lehrer grade auf sowas achten.
Eigentlich kann man das verhalten der anderen unter Mobbing sehen.
Eine Abmahnung muss auf Tatsachen beruhen sonst ist sie gerichtlich angreifbar außerdem müsste der Lehrer das erstmal beweisen und eine schlechte note ist kein Grund für eine Abmahnung beim Arbeitgeber.
Nur ein Grund für eine schlechte note in der arbeit wen man erwischt wird. Außerdem, woher weis die/der andere was auf den zettel stand oder wollte da jemand einem was reinwürgen.
Es gibt auch menschen die zettel als Lesezeichen benutzen oder auch mal vergessen den aus das buch zu tun ohne das der zum spicken gedacht war.
Ich finde die Reaktion von allen etwas überzogen, in dem sich nur auf die Auszubildende eingeschossen wird. Denn meines Wissens nach, habem bis auf 5 Personen selbst betrogen. Einige haben sich in einer größeren Gruppe über die Lösungen unterhalten und andere direkt aus dem Hefter abgeschrieben.
Das Thema Mobbing meinte ich deswegen, weil die Auszubildende zum ersten Mal geschummelt hat und die die sich jetzt aufregen, bei fast jeder Arbeit schummeln.
Naja nachvollziehbar wäre die Reaktion schon. "Mobbing" in dem Sinne ist das dann nicht direkt, höchstens, dass man sich hier nur auf Hörensagen verlässt statt auf harte Fakten.
Mir würde es auch nicht passen, wenn sich herausstellt, dass jemand bei ner Klausur geschummelt hat und sich damit ne 1 kassiert während alle anderen dann leiden und arbeiten müssen. Problem ist hier nur: Es gibt nur einen Zeugen. Wenn es niemand sonst gesehen hat, wird es schwierig das zu beweisen.
Eine Abmahnung kann theoretisch auch wegen einer Fussel auf dem Arm erfolgen, ohne, dass Azubi/Arbeitnehmer etwas dagegen unternehmen können.
Das ist schlicht falsch (um nicht gleich von "Unswinn" zu reden)!
Auch eine Abmahnung muss "angemessen" sein und darf sich ohnehin nur auf vertragswidriges Verhalten beziehen
Man kann gegen jeglich Abmahnung gerichtlich vorgehen vom Arbeitgeber solange sie nicht wahr ist oder nicht wirklich ein Grund vorliegt eine Abmahnung wegen einen Fussel ist lachhaft und würde auch nicht besten bleiben außer zb in der pc Industrie wo man extra steril sein muss.
Eine Abmahnung kann theoretisch auch wegen einer Fussel auf dem Arm erfolgen, ohne, dass Azubi/Arbeitnehmer etwas dagegen unternehmen können.
Erst, wenn die Abmahnung eine Rechtsfolge wie die Kündigung nach sich ziehen sollte, kann ein etwaiger Beweisantritt vakant werden.