Woraus ergibt sich die Loyalitätspflicht von Auszubildenden/Arbeitnehmern?

3 Antworten

§ 241 Abs. 2 BGB.

Juicy0Steak 
Beitragsersteller
 18.09.2021, 17:32

Danke für die schnelle Antwort! Ich hatte nur auch gelesen, dass ein Ausbildungsverhältnis kein Schuldverhältnis ist. Kann man das trotzdem darauf anwenden ?

CaseyJean78  18.09.2021, 17:42
@Juicy0Steak

Ein Ausbildungsverhältnis ist ein Schuldverhältnis, daher kann diese gesetzliche Regelung auch darauf angewendet werden.

Wen das wahr ist darf der Azubi auch die Misstände anprangern und bekannt machen da wäre aber die passende Kammer der bessere weg!

Es gibt Sachen die darf man nicht wei zb Firmengeheimnisse veraten auch nicht wen man da kündiegt!

Warum bist du mit der richtigen Antwort nicht zufrieden?

Grundsätzlich steht hier das Recht der freien Meinungsäußerung gegenüber der Loyalitätspflicht gegenüber dem AG. Im Einzelfall würde dies also ein Gericht entscheiden.

Die Loyalitätspflicht ergibt sich aus verschiedenen Punkten, dies kann die Verschwiegenheit in puncto Dienstgeheimnis sein, dies kann Arbeitszeitbetrug sein, letztendlich mehrere Tropfen, welche das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN dauerhaft stören.

Wenn der AN berechtigte oder unberechtigte Vorwürfe in sozialen Netzwerken verteilt - ohne vorher beim AG auf Veränderungen hinzuwirken - muss AN sich über arbeitsrechtliche Konsequenz nicht wundern. Hilft der direkte Vorgesetzte nicht - gilt es gerade im öffentlichen Dienst immer noch den Dienstweg einzuhalten. Zuerst prüfen, ob nicht noch eine höhere Instanz mir helfen könnte.

Handelte es sich bei diesem "Auszubildenden" noch um einen Beamtenanwärter_in kommt noch Beamtenrecht hinzu.