Arbeitgeber zahlt Lohn nicht wegen angeblicher Pflichtverletzung, was kann ich tun?

6 Antworten

Auch wenn du wegen Nichterfüllung des Arbeitsvertrages schadensersatzpflichtig bist, kann der AG nicht einfach den Lohn einbehalten.

Dein Problem ist, dass du ihn dann eben auf die Lohnzahlung verklagen musst.

Das ist allerdings kostenlos und du brauchst auch keinen Anwalt. ACHTUNG, wenn du trotzdem einen Anwalt einschaltest, musst du den selbst bezahlen. Beim Arbeitsgericht hilft man dir kostenlos bei der Verfassung der Klage.

nacobell 
Beitragsersteller
 30.12.2016, 19:25

Wie verklage ich einen ohne Anwalt?

DerHans  30.12.2016, 20:29
@nacobell

Auf dem Arbeitsgericht ist dir der Rechtspfleger bei der Abfassung der Klage behilflich. Das ist KOSTENLOS

Kommt er damit durch und was kann ich machen?

Der Arbeitgeber muss Dich bezahlen.

Wenn Deine Leistung ungenügend ist oder Du Deinen Pflichten nicht nachgekommen bist, kann er Dich abmahnen aber nicht den Lohn kürzen.

Ob Schadenersatz möglich wäre kann hier keiner aufgrund fehlender Infos beurteilen.

Du kannst den Arbeitgeber unter genauer Fristsetzung per Einwurfeinschreiben den Lohn zu zahlen und ihm klarmachen, dass nach Ablauf der Frist eine Lohnklage eingeleitet wird.

Die Lohnklage macht man direkt beim Arbeitsgericht und bei klarer Sachlage geht das auch ohne Anwalt, Schau hier rein:

Normal muss der Arbeitgeber die Leistung zahlen die der Arbeitnehmer erbracht hat. Kannst ja mal im Gesetz nachblättern. Nur fällt mir das Gesetzbuch grade nicht ein obwohl ich es vor kurzem in der Schule hatte. 😂😂

Der AG  muss dir den Lohn bezahlen. Wenn er sich weigert hilft nur eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Am Arbeitsgericht hilft man dir bei der Verfassung der Klageschrift und das ist kostenlos. Nimmst du einen  Anwalt, musst du diesen bezahlen. Pflichtverletzungen müssen genau erklärt werden. Diese führen aber nicht zu dem Recht, dass man dir den Lohn einbehält.

Wenn du wirklich irgendwelche Pflichten verletzt hast und dem Betrieb dadurch ein Schaden entstanden ist, darf der Arbeitgeber das. Wir können das aber nicht beurteilen, da wir nicht wissen, was genau da vorgefallen ist. Worin soll denn die Pflichtverletzung bestanden haben?

DerHans  30.12.2016, 12:24

Der Arbeitgeber darf keineswegs seine Forderung mit dem Lohnanspruch aufrechnen.

Er müsste seinen Schadensersatz zivilrechtlich einklagen.