Kann mein Arbeitgeber mir verweigern mich vom Essen abzumelden, wenn ich kein ärztliches Atest wegen einer Unverträglichkeit vorlegen kann?
Ich bin Auszubildende im 1. Lehrjahr (Veranstaltungskauffrau, Betrieb ist im Gastro Bereich) und bekomme in unserer Kantine Essen, für das mir monatlich eine Gebühr von 70€ von meinem Gehalt abgezogen wird (diese Gebühr enthält auch Zur Verfügung gestellte Personalgetränke). Mir schmeckt das Essen aber nicht und würde mir gerne mein eigenes Essen mitbringen. Deshalb würde ich mich gerne abmelden und nur noch die Getränke zahlen, da ich nur drei mal die Woche im Betrieb bin und mir das zu viel Geld für essen ist, das ich meistens nicht esse oder mir nicht schmeckt. Mein Arbeitgeber verlangt jedoch von mir ein Ärztliches Atest, das bescheinigt, dass ich durch eine Unverträglichkeit (z.B. Gluten oder Laktose), die ich nicht habe, nicht in der Kantine essen kann. Ist das rechtlich erlaubt, dass ich mich nur vom Essen abmelden kann, wenn ich es aus gesundheitlichen Gründen nicht essen kann?
10 Antworten
Du kannst doch den Spieß mal umdrehen: lass dir doch mal zeigen, wo es vorgeschrieben ist, dass man im Betrieb - und zwar in der Kantine - essen muss.
Das wäre meines Erachtens ein nicht zulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Wenn es einen Betriebsrat oder eine Jugendvertretung gibt, wende dich doch mal dorthin.
Auf welcher rechtlichen Grundlage will dein Chef Dich denn zwingen, in der Kantine zu essen?
Du bist frei in deiner Entscheidung, was und wo Du während deiner Pausenzeit ist.
Apropos Pausenzeit: Das ist keine Arbeitszeit, so dass der Chef Dir hier keine Anweisungen geben kann.
Du zahlst insgesamt fast 6 € pro Essen, wenn Du nur dreimal in der Woche im Betrieb bist? Das ist übel.
Ich würde mich hier mal fachlich beraten lassen, allerdings erst nach Ablauf der Probezeit. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Zwang zulässig ist.
Wenn es wirklich gesundheitliche Gründe gibt, solltest du ein ärztliches Attest abgeben. Denn erstmal hat der AG eine Fürsorgepflicht. Mit dem Attest würde er sich absichern.
Stell dir vor, du kippst während der Arbeit um, weil du nichts gegessen hast :) Dein AG kriegt demnach ordentlichen Ärger.
Eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, dass er überwacht, und vorschreibt, was die Beschäftigten essen? Das wäre mir neu.
Im Übrigen ist ja auch nicht die Rede davon, nichts zu essen, sondern in der Frage steht "...und würde mir gerne mein eigenes Essen mitbringen."
1.) ich kenn mich zwar in einigen aspekten arbeitsrechtlich aus, da leider nicht.
Und es ist jawichtig, dass Du es 100%ig weisst, sonst geht die Aktion nach hinten los.
2.) ich kann mir fast nicht vorstellen, dass er Dich "zwingen" kann.
Ich habe in unterschiedlichen Bereichen in Gastro/Touristik/ Catering gearbeitet.. das war immer freiwillig. Es wurde aber schon extrem pingelig drauf geachtet, dass man dann auch echt nichts.. (so lange sie einem sonst nichts wollten,w ar das quasi egal, sobald sie einen auf dem Kioeker hatten,w ar es "der Killer"
3.) und wenn Du notfalls, hust hust, mal mit Deinem Hausarzt im Vertrauen redest? Ders oll Dich ja nicht krankschreiben,der soll Dir ggf. nur helfen wenn er kann und es nicht anders geht.
Ich google mal rum, ob ich was stichhaltiges finde..
Passt schon.
Da ich selber mal in dem Bereich arbeitete, interessiert mich so was sehr (zumal ich auch weiss, dass da oft Dinge laufen, die mindestens haarscharf an korrekt vorbei gehen)
PS: und was mir grad einfällt.. wir hatten früher immer Zivis, die MUSSTEN an Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen. Auch , weil sie vor Ort wohnen mussten.
Die waren auch nicht immer happy mit dem Essen (es war gut, aber ..naja).
Da hat die Cheffin dann aber auch immer mal wieder zugesehen, dass es was gab,w as die wirklich gerne mochten.
Sprich: der Zusammenhang war: sie hatten residenzpflicht und es war recht klar, dass sie eigentlich Vollverpflegung haben mussten. (und waren sie in Urlaub, wurde anteilig rückgezahlt an sie)
Hm, finde nichts vernünftiges dazu.
Was Du machen könntest: Da Du ja VeranstaltungsKF bist/wirst.. läuft die Ausbildung ja über die IHK (weil sie auch die prüfende Kammer ist).
Frag da doch mal nach?
Schon ein starkes Stück, das man für etwas bezahlt, das man nicht in Anspruch nimmt. Is ja fast wie die GEZ.
Mit der Berechung ist es natürlich problematisch. Denn man kann ja nicht nachvollziehen, ob du nun in der Kantine warst, oder nicht.Der Betrag wird sicherlich für alle Werkstage berechnet und du bist ja nicht immer anwesend.
Gibts keinen Ausbildungsleiter, mit dem du darüber sprechen kannst?
PS: Oder sprich mal mit dem Betriebsrat.
Vielen Dank für deine Bemühungen:) ich werde noch mal mit der Perso reden...😉