Rechtmäßige Kündigung wegen bevorstehende Operation?

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Kündigungsschutz greift nur in größeren Firmen. Wenn sie dort aus Aushilfskraft gearbeitet hat, steht ihr ebenfalls Lohnfortzahlung und bezahlter Urlaub zu. Wenn sie das bisher nicht bekommen hat, kann sie diesen vorenthaltenen Lohn noch für die letzten drei Jahre einklagen.

Aber gegen die Kündigung wird sie nicht ankommen. (Wenn sie fristgemäß ist)

Sie kann vor dem Arbeitsgericht klagen. Das ist kostenlos und sie braucht auch KEINEN Anwalt.

Wegen der Krankheit an sich darf sie nicht gekuendigt werden, weil ja Aussicht auf Heilung besteht und sie spaeter wieder voll einsatzfaehig ist.

Aber ob das nun rechtens ist, haengt von vielen Umstaenden ab, welchen Vertrag sie hat, ob sie in der Probezeit ist, wie gross der Betrieb ist. Die Kuendigung kann betriebsbedingt ausgesprochen werden, bei kleinen Betrieben oder gar Privathaushalten ist ein laengerer Ausfall nicht tragbar und daher eine Kuendigung zulaessig. Auch Kuendigungsschutz gibt es erst ab einer bestimmten Betriebsgroesse. Und wenn sie keinen Festvertrag hat, sondern nur stundenweise nach Bedarf eingesetzt wird, dann kann man die Stunden auch auf Null runtersetzen und damit kriegt sie nichts.

Das koennte nur ein Anwalt beurteilen, ob eine Kuendigungsschutzklage (3 Wochen Zeit ab Kuendigung) in diesem Fall Sinn macht, indem er sich Vertrag und Betriebsgroesse genau ansieht.

Im Prinzip kann man schon wegen Krank gekündigt werden. Leider. Meist wirds dann halt betriebsbedingte Kündigung. :-(

Auf jeden Fall, wenn sie nicht in Probezeit ist, Kündigungsschutzklage einlegen (rechtschutz vorhanden?), beim Arbeitsamt melden.. 3 Tage ab da, wo Künd. bekannt wird.

Auch wenn man das anfechten will, unbedingt diese Frist einhalten.. mir ists mal passiert,d ass ich dachte, wenn ich dagegen klage, muss ich nicht meldung beim Amt machen.. tja, so lernt man dazu.

Kündigungsfristen muss er natürlich genauso einhalten,w ie sie im vertrag stehen/ gesetzlich sind.

Und mal ehrlich..w nn der AG einem so kommt, das belastet einen doch so sehr, dass man krank wird, oder? hust

Alles GUte für Deine MOm!

na sie wird doch einen Vertrag haben oder nicht?

Ohne Vertrag sieht es schlecht aus.

jurafragen  13.08.2013, 16:28

Ohne Vertrag sieht es schlecht aus.

Na zumindest dürfte ein mündlicher Vertrag bestehen.

Wenn sie in einer Gewerkschaft ist, währe das mein erster Ansprechpartner, ansonsten hört sich das nicht rechtens an.