Antrag auf Pflegegrad Erhöhung durch AOK abgelehnt , neu Beurteilung durch MDK vom Sozialgericht angeordnet , zwar um 4 Punkte erhöht aber Resultat ist das gle?
Habe seit Mai 2017 Pflegegrad 2 , auf Grund folgender Diagnose Fibromyalgie Syndrom mit psychischer und somatischer Beteiligung. Nach der ersten Begutachtung durch das MDK Mai 2017 ,wurde mir Pflegegrad 2 zuerkannt . Da sich bei mir jedoch der Krankheitszustand auf den kompletten Körper bezieht , sprich , 24 Stunden starke Schmerzen , alle 4 Tage steigert sich die Intensität des Schmerzes so stark , das ich so gut wie Bewegungsunfähig bin , dies dauert dann wiederum auch 4 Tage an. In der verstärkten Schmerzphase kommt es teilweise zu Kurzzeitigen Gedächtnisausfällen und Orientierungslosigkeit , außerdem benötige ich in allen anfallenden Aufgaben ( Waschen , Essen , Toilette ec. ) Hilfe ( komplett unselbstständig ). An den etwas besseren Tagen , benötige ich bei allen erwähnten Aufgaben auch Hilfe aber nicht ganz so extrem . Aber auch nicht sehr viel besser.
Gleich nach dem ich das erste Gutachten 2017 erhalten hatte bin ich in Widerspruch gegangen , und habe um eine Neubeurteilung durch das MDK gebeten , dieser wurde 2 mal von der AOK abgelehnt , und erst nachdem ich Klage über das Sozialgericht eingereicht habe wurde am 5 März 2018 , also fast ein Jahr später eine neu Begutachtung vorgenommen , ( beim ersten Gutachten erhielt ich 40 Punkte ,heisst Pflegegrad 2 , für Pflegegrad 3 benötigt man 47,5 Punkte ) nach dieser erhielt ich 44,5 Punkte mit dem Hinweis das ich einen Rollstuhl,einen Duschstuhl und eine Urinflasche benötige. Es wurden die von mir beanstandeten Punkte wieder nicht Berücksichtigt. Meine Private Pflegekraft pflegt mich 7 Tage die Woche für mindestens 127 Stunden . Das ich die Klage aufrecht erhalte ist klar , aber vielleicht kann mir ja jemand ein paar Tipps geben so das ich mit der Klage erfolg habe . der Stress zehrt natürlich weiter an der Gesundheit , und ich bringe zusätzlich jeden Monat von meiner eh schon kleinen Rente zusätzlich 250,- Euro für meinen Pfleger auf.
Also ich bin Dankbar für jeden Tipp und jede Hilfe.
5 Antworten
Mit dem MDK habe ich meine Erfahrungen gemacht. Meine Mutter ist vor 2 Jahren durch einen kleinen Unfall zum Pflegefall geworden. Sie wurde von der Gutachterin des MDK im Krankenhaus überfallen. Angehörige wurden nicht von dem Termin benachrichtigt. Jeder vernünftige Mensch hätte erkennen können, daß die -heute 91-jährige- Frau schon dement war und körperlich in einem schlechten Zustand. Die Gutachterin des Pflegedienstes hat es nicht erkennen können und jede Pflegestufe abgelehnt.
Ich habe dann einen ausführlichen Widerspruch für meine Mutter eingelegt und mich dazu in die gesetzlichen Bestimmungen eingelesen, was mir als gelerntem Juristen natürlich leicht viel. Bei der Zweitbegutachtung ergab sich dann ein anderes Ergebnis. Meine Mutter ist heute in Pflegegrad 3.
Wieso ich das erzähle? Um Dir zu raten, Dir sachkundige Hilfe zu holen. So wie ich das verstehe, bist Du ohne anwaltliche Hilfe unterwegs. Das halte ich für einen Fehler. Beauftrage einen Fachanwalt für Sozialrecht oder laß Dich zumindest von Sozialverbänden beraten.
Korrektur: Gutachterin des MDK...
hast du den Widerspruch und das Verfahren bei Gericht über den VdK laufen? wenn nicht, dann solltest du das unbedingt tun.
Das ist ein Sozialverband. (Verband der Kriegsopfer und Hinterbliebene) Die sind aber mittlerweile nur ein kleiner Teil der Klientel. Da gibt es auch eine Website
https://www.vdk.de/deutschland/
du solltest das wirklich über die laufen lassen, die haben für alles ihre Fachleute
Kurze Antwort:
solche Widersprüche, die vor dem Sozialgericht landen, sollten immer zwingend von einem Fachanwalt für Sozialrecht vorgenommen werden.
Du selbst blickst in diesem §§§§ Dschungel nicht mehr durch, auch die Begutachtungsrichtlinienen sind für Laien auch kaum verständlich.
Ich hoffe doch, du hast einen Fachanwalt mit einbezogen.
Allgemeine Beratungen erhälst du beim Pflegestützpunkt, dem VdK, dem Seniorenbüro, dem Seniorenbeirat, jedem örtl. ambul. Pflegedienst.
Jedoch erhälst du dort keine rechliche Beratung.
Das kann und darf nur der Fachanwalt.
Dann musst du den Termin mit dem MDK so legen, dass er genau zu einem solchen Schub stattfindet.
War nicht geplant , aber genau da war sie da .
Auf Facebook gibt es eine tolle Gruppe, dort wärst du sicher gut aufgehoben. "Pflegegrad.info"
Was bedeutet VdK ?