Antrag auf Pflegegrad Erhöhung durch AOK abgelehnt , neu Beurteilung durch MDK vom Sozialgericht angeordnet , zwar um 4 Punkte erhöht aber Resultat ist das gle?

5 Antworten

Mit dem MDK habe ich meine Erfahrungen gemacht. Meine Mutter ist vor 2 Jahren durch einen kleinen Unfall zum Pflegefall geworden. Sie wurde von der Gutachterin des MDK im Krankenhaus überfallen. Angehörige wurden nicht von dem Termin benachrichtigt. Jeder vernünftige Mensch hätte erkennen können, daß die -heute 91-jährige- Frau schon dement war und körperlich in einem schlechten Zustand. Die Gutachterin des Pflegedienstes hat es nicht erkennen können und jede Pflegestufe abgelehnt.

Ich habe dann einen ausführlichen Widerspruch für meine Mutter eingelegt und mich dazu in die gesetzlichen Bestimmungen eingelesen, was mir als gelerntem Juristen natürlich leicht viel. Bei der Zweitbegutachtung ergab sich dann ein anderes Ergebnis. Meine Mutter ist heute in Pflegegrad 3.

Wieso ich das erzähle? Um Dir zu raten, Dir sachkundige Hilfe zu holen. So wie ich das verstehe, bist Du ohne anwaltliche Hilfe unterwegs. Das halte ich für einen Fehler. Beauftrage einen Fachanwalt für Sozialrecht oder laß Dich zumindest von Sozialverbänden beraten.

ArminSchmitz  17.03.2018, 19:03

Korrektur: Gutachterin des MDK...

hast du den Widerspruch und das Verfahren bei Gericht über den VdK laufen? wenn nicht, dann solltest du das unbedingt tun.

mirkowest 
Beitragsersteller
 18.03.2018, 06:25

Was bedeutet VdK ?

DerHans  18.03.2018, 14:28
@mirkowest

Das ist ein Sozialverband. (Verband der Kriegsopfer und Hinterbliebene) Die sind aber mittlerweile nur ein kleiner Teil der Klientel. Da gibt es auch eine Website

Kurze Antwort:

solche Widersprüche, die vor dem Sozialgericht landen, sollten immer zwingend von einem Fachanwalt für Sozialrecht vorgenommen werden.

Du selbst blickst in diesem §§§§ Dschungel nicht mehr durch, auch die Begutachtungsrichtlinienen sind für Laien auch kaum verständlich.

Ich hoffe doch, du hast einen Fachanwalt mit einbezogen.

Allgemeine Beratungen erhälst du beim Pflegestützpunkt, dem VdK, dem Seniorenbüro, dem Seniorenbeirat, jedem örtl. ambul. Pflegedienst.

Jedoch erhälst du dort keine rechliche Beratung.

Das kann und darf nur der Fachanwalt.

Dann musst du den Termin mit dem MDK so legen, dass er genau zu einem solchen Schub stattfindet.

mirkowest 
Beitragsersteller
 18.03.2018, 20:08

War nicht geplant , aber genau da war sie da .

Auf Facebook gibt es eine tolle Gruppe, dort wärst du sicher gut aufgehoben. "Pflegegrad.info"