Arbeitsamtsgutachter hält mich für nicht mehr arbeitsfähig-welche Optionen?
Hallo, wie kann ich mich gegen Gutachten vom Amtsarzt des Arbeitsamtes wehren? Er sagt, ich kann keine 3 Stunden mehr arbeiten. Ich und mkein Arzt sehen das aber anders.
Kann ich zweites Gutachten von anderem Arzt einfordern oder vor Sozialgericht klage dagegen einreichen, wenn mein Einspruch abgelehnt wird? Wovon kann ich in der Zwischenzeit leben, bis alles entschieden ist? Ein Antrag für Erwerbsminderungsrente läuft schon einige Zeit. Kann mir das AA das ganze ALG1 wegnehmen, habe noch Anspruch bis Sommer.
Gruß Euer goldfisch
5 Antworten
du hältst dich nicht für arbeitsunfähig. Du hältst dich aber für erwerbsunfähig oder für voll erwebsgemindert, sonst hättest du den Rentenantrag gestellt, oder? Wenn du den Rentenantrag gestellt hast, muss das AA noch bis zur Bewilligung ALG zahlen. Wenn du meinst, du kannst noch mehr als 3 stunden arbeiten täglich, warum hast du dann den Rentenantrag gestellt? Mfg
du kannst einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, lies Dir die frist durch meistens sind es 4 Wochen nach Eingang der Benachrichtigung. Während dieser Zeit bis zur Klärung laufen die Bezüge weiter. Wenn Du schon einen Rentenantrag gestellt hast fühlst Du Dich doch nicht mehr voll leistungsfähig. Dann ist es doch ok wenn Du schon eine Bestätigung hast, dass Du keine 3 Std mehr arbeiten kannst
Du kannst gegen jeden Bescheid Widerspruch einlegen. Wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, steht dir der Klageweg offen.
Wenn du allerdings dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst (unvermittelbar) erlischt auch der Anspruch auf AlG 1. Fall sdas Sozialgericht das anders sieht, erhältst du eine Nachzahlung.
Leistungen der Arbeitsagentur werden sowieso mit einer evtl. Rentennachzahlung verrechnet. Rein rechnerisch geht dir also auch nichts verloren.
Solange ein Rentenverfahren läuft, passiert bei der Arbeitsagentur nicht viel. Aus welchem Grund wurdest du aufgefordert, zum Gutachter zu gehen?
Hallo. Man kann dagegen Widerspruch einlegen,wenn du unbedingt Arbeiten willst. Wird der abgelehnt kannst du ohnhin nur noch klagen. Aber das kann dann teuer werden, wenn du verlierst und keine Rechtschutzversicherung hast. Zweites Gutachten kann man nicht einholen, weil das unglaublich teur ist. Das kann man nur erreichen wenn eine Gerichtsverhandlung läuft und der Richter/in sich dafür entscheidet. WEnn du Arbeitslos bist, und die nun ja wissen, dass du nicht merh Arbeiten kannst musst du dich beim Sozialamt melden, da du ja für den Arbeitsmarkt nicht mehr verfügbar bist. Eventuell auch Harz 4. Das muss du fragen wer zuständig ist. Aber waum hast du dann den Rentenantrag gestellt? Wurdest du gezwungen dazu oder warum? Denn wenn ich Arbeiten will, obwohl mir ein Gutachter sagt, es geht nicht mehr, gut, dann ist man wogl merh gezwungen den Rentenantrag zu stellen - kann ich mir jedenfalls vorstellen. Denn das AA geht ja nun nach dem Gutachten und nicht danach was du wünscht. Aber überlege dir das genau. Wirst du dann gesund geschrieben und schaffst dann eine Arbeit nicht, besteht dann keine Aussicht auf eine Rente. Dann würde die abgelehnt werden. Und dagegen kann der Anwalt auch nichst mehr machen. Das steht nun fest, warum ändern? Denke weiter, du wirst nicht jünger und mit den vielen Erkrankungen vor allem Schlaganfall, der jederzeit wiederkommen kann bei Stress. Aber deine Sache ob du Klage einlegst. VW