Sozialgericht wie lange dauert eine Zustellung des Urteils?
Hatte am 30.09.2008 Verhandlung beim Sozialgericht in Meiningen.Meine Klage wurde abgelehnt aber mir wurde mitgeteilt,dass mir ein Schriftliches Urteil zugeht und ich gegen dieses Urteil in Berufung gehen kann.Habe aber bis heute noch kein schriftliches Urteil erhalten.Aber ohne Urteil kann ich doch nichts unternehmen oder sehe ich das falsch.Es ging um Erwerbsunfähigkeitsrente! Also meld sich mal bitte jemand der Bescheid weiss.
3 Antworten
Im Sozialgerichtsprozess - §§ 143 - 159 Sozialgerichtsgesetz (SGG): Die sozialgerichtliche Berufung ist grundsätzlich statthaft gegen Urteile eines Sozialgerichts. Die Berufung bedarf der Zulassung, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes bei einer Klage auf eine Geld- oder Sachleistung 500 Euro nicht übersteigt oder bei einer Erstattungsstreitigkeit zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Behörden 5.000 Euro nicht übersteigt, es sei denn, die Berufung betrifft wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als ein Jahr. Die Berufung ist zuzulassen, wenn die Rechtssache eine grundsätzliche Bedeutung hat, das Urteil von einer höherinstanzlichen Rechtsprechung abweicht oder ein Verfahrensmangel vorliegt. Für die Einlegung der Berufung, die beim Landessozialgericht oder beim Sozialgericht erfolgen kann, besteht eine Frist von einem Monat ab Zustellung des Urteils.
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Unabhängig davon solltest Du mal beim SG nachfragen, wo denn das Urteil abgeblieben ist!
Nachfragen beim SG! Das Urteil solltest Du längst haben!
Im Übrigen hört sich das an, als wie wenn Du ohne anwaltliche Vertretung vor dem SG warst!?
Sollte das der Fall sein,so war das schon Dein erster kapitaler Fehler in dem Rechtsstreit!
Du solltest dich umgehend beim Sozialgericht erkundigen. Man kann dir dort auch sagen, wann das Urteil an dich gesandt wurde. Wahrscheinlich ist deine Berufungsfrist mittlerweile abgelaufen - ausser du kannst nachweisen, dass du das Urteil nicht erhalten hast und damit die Zurückversetzung in den vorherigen Stand beantragen.
Abe wenn das Sozialgericht deine Klage ablehnt, scheint es mir, dass du keinen Erfolg haben wirst und doch arbeiten gehen mußt.
Für die Einlegung der Berufung, die beim Landessozialgericht oder beim Sozialgericht erfolgen kann, besteht eine Frist von einem Monat ab Zustellung des Urteils.
Seit wann ist das Sozialgericht dafür zuständig? Ich habe sie bei der Rentenstelle beantragt, hatte allerdings mehrere Gutachten von Ärzten.
Hatte ich auch bei Rentenstelle beantragt und war bei mehreren Gutachtern.Dann kam Zustellung zur Hauptverhandlung Rentenstelle gegen meine Person beim Sozialgericht in Meiningen.
Verstehe ich immer noch nicht ganz. Wieso zerrt dich die Rentenstelle vor Gericht? Von denen bekommst du nur ne Zusage oder Ablehnung deiner Rente, oder hast du gegen die Ablehnung deines Rentenantrags geklagt? Oder geht es hier um die Anerkennung einer Behinderung (Schwerbehindertenausweis), das sind 2 völlig verschiedene Sachen.
Danke für diese ausführliche Antwort,aber trotzdem weiss ich immer noch nicht wann ich mit Zustellung des Urteils rechnen kann.