Erwerbsminderungsrente Klage vor Sozialgericht - Vergleichsvorschlag Rentenversicherung
Hallo, meine Tochter kämpft seit Januar 2013 um eine volle Erwerbsminderungsrente wegen diverser, schwerwiegender psychischer Erkrankungen. Nach Ablehnung durch die Rentenversicherung hat sie Klage vor dem Sozialgericht eingereicht (mit Hilfe des VdK). Der Gutachter der Rentenversicherung hatte vorher ein sehr komisches Gutachten erstellt: Im großen und ganzen folgender Inhalt: Sie sei zwar unstrittig schwer erkrankt und nicht arbeitsfähig, könne aber vollschichtig über 6 Std. täglich arbeiten.... ???? Das Sozialgericht hat ein eigenes Gutachten angefordert, wobei dieses Gutachten voll zu Gunsten meiner Tochter ausgefallen ist. Diese Gutachterin schrieb im Gutachten auch, dass sie die Ausführungen des Kollegen, den die RV beauftragt hatte, nicht nachvollziehen kann und meine Tochter auf keinen Fall einer regelmäßigen Arbeit nachgehen könne.
Heute kam nun über den VdK ein Vergleichsvorschlag der Rentenversicherung mit dem Inhalt, dass sie meiner Tochter die volle Erwerbsminderungsrente für 3 Jahre anbieten. Sie solle ein schriftliches Anerkenntnis dieses Angebote abgeben und somit den Rechtsstreit im vollen Umfang für erledigt erklären.
Soweit alles super, aber es steht auch drin:
Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt die Deutsche Rentenversicherung zur Hälfte.
Weiß jemand, was das zu bedeuten hat. Muss sie nun je die Hälfte der beiden Gutachten zahlen, evtl. Rechtsanwaltskosten der Rentenversicherung ... ?
Beim VdK kann ich leider niemanden erreichen - vielleicht weiß ja von euch wer, was diese außergerichtlichen Kosten sein können?
Danke !!!
5 Antworten
Hallo Andrea1964,
Sie schreiben:
Erwerbsminderungsrente Klage vor Sozialgericht - Vergleichsvorschlag Rentenversicherung<
Antwort:
Ein Vergleich ist in der Regel = Kompromiß!
Es stellt sich die Frage, warum Sie sich auf einen derartigen Kompromiß einlassen sollten, zumal nun seitens der DRV die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente als erfüllt angesehen werden, nachdem seitens des Sozialgerichtes ein neutraler und unparteiischer Sachverständiger hinzugezogen werden mußte!
Mit dem gesunden Menschenverstand betrachtet, geht somit der gesamte Rechtsstreit zu Lasten der DRV, alles andere ist beim besten Willen nicht nachvollziehbar!
Daß die Erwerbsminderungsrente zunächst auf 3 Jahre zeitlich befristet wird, das ist voll im gesetzlich vorgegebenen Rahmen!
Wenn bis zum Ablauf bzw. bis zum Antrag auf Weitergewährung regelmäßig weiterhin die behandelnden Ärzte augesucht werden, dann sollte auch einer Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente nichts im Wege stehen, sofern die Ärzte das weitere Vorhandensein der gesundheitlichen Gebrechen in Ihren Arztberichten bestätigen!
Bitte haben Sie Geduld, bis Ihr VDK-Rechtsbeistand wieder erreichbar ist und besprechen Sie dann mit diesem die weitere Vorgehensweise!
Fazit und nochmals:
Warum sollten Sie sich an den Verfahrenskosten beteiligen, wenn Ihnen die Erwerbsminderungsrente zusteht?
vielleicht weiß ja von euch wer, was diese außergerichtlichen Kosten sein können?<
Antwort:
Aus was sich die außergerichtlichen Kosten in Ihrem speziellen Verfahren zusammensetzen, das sollten Sie sich von Ihrem Rechtsbeistand ausführlich darlegen lassen, denn hierzu müßen ja ggf. Rechnungen seitens der anderen Verfahrensbeteiligten vorliegen!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Hallo Andrea, auf keinen Fall den Vergleich annehmen. Ein Vergleich ist ein Kompromiss wie Konrad richtig bemerkt und der ist bei dieser Sachlage unangebracht. Stehen Sie die Angelegenheit durch und halten Sie Kontakt zum VdK. Gruß, Peter
Wenn ihr Mitglied im VdK seid, müsste euer Kostenanteil über den VdK laufen.
Insofern ist es auch normal, dass die Rente vorerst auf 3 Jahre befristet geleistet wird. Hat die RV denn bzgl. einer Rehabilitierung Vorschläge gemacht?
Es ist ja eigentlich Sinn der Sache, dass sie wieder in den Arbeitsprozess integriert wird.
Wenn ihr Mitglied im VdK seid, müsste euer Kostenanteil über den VdK laufen.
Heißt das, dass der VdK den Anteil meiner Tochter an den außergerichtlichen Kosten übernimmt?
Hat die RV denn bzgl. einer Rehabilitierung Vorschläge gemacht?
Nein, eine Reha ist lt. Gutachten in absehbarer Zeit auch gar nicht möglich - würde lt. Gutachterin die Restgesundheit erheblich gefährden.
Hallo, Befristete Rente ist ok und üblich, vergleiche auch. Bei Mitgliedschaft im VdK tragen die die Kosten die hier Anfallen, wenn kein Mitglied, dann auf Urteil bestehen. Taktik der DRV ist es auch, das es zu diesem Sachverhalt kein Urteil geben soll, da zukünftig viele Rechtsbeistände dann darauf zurückgreifen können. Damit helft ihr auch dier Allgemeinheit.
Beste grüße
Dickie59
hallo Andrea1964 - auf gar keinen Fall annehmen! Weder die 3 Jahresrente noch den Vorschlag, sich die Kosten des Verfahrens zu teilen. Je nach Höhe des Streitwerts kommen da mindestens ein paar hundert 100 EUR auf euch zu - das alles ist wie ein schlechter Krimi. Ihr solltet vielleicht ein Gegenangebot machen, unbefristete volle EMR und nach 4 Jahren zur Nachuntersuchung. Außerdem trägt die RV die Gesamtkostens des Verfahrens. Sollten sie ablehnen, dann soll der Richter entscheiden und ein Urteil im Namens des Volkes verkünden. Er scheint in der Sache eher euch zuzuneigen. Vielleicht könnt ihr noch ein paar Gerichtsjournalisten an der Sache interessieren?