Klage wegen OEG ohne Anwalt, Erfolgsaussicht = 0?
Hallo! Ich hatte einen Antrag nach OEG gestellt, der abgelehnt wurde und auch der Widerspruch wurde abgelehnt, so dass ich jetzt beim Sozialgericht klagen muss. Ich hatte eine Erstberatung bei einem Anwalt, der meine Erfolgsaussichten als nicht gut einschätzte, aber ich kann beweisen, dass der ablehnende Gutachter Fehler gemacht hat. Kann ich trotz der negativen Einschätzung Prozesskostenhilfe bekommen, um einen Anwalt nehmen zu können? Beim Sozialgericht ist kein Anwaltszwang, aber ich habe Angst, dass so ein OEG-Verfahren ohne Anwalt chancenlos ist, denn die Versorgungsämter ziehen sämtliche Register, um nicht zahlen zu müssen. Oder hat jemand es schon mal geschafft, ein OEG-Gerichtsverfahren ohne Anwalt zu gewinnen?
3 Antworten
Na ja, ein Anwalt kann die Sache vielleicht auch mal falsch einschätzen. Die billigste Lösung wäre, wenn Du eine zweite Meinung einholst, der Dir dann auch weiteres zu Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens sagen kann.
Hallo DogDiego, danke für Dein feedback! Ja, ich glaube auch. Denn dieser Anwalt war nicht sehr motiviert. Die Frage ist nur, darf ich Beratungshilfe beantragen, nachdem ich schon eine Erstberatung vom Weißen Ring hatte (so einen Beratungsscheck)?
Lassen Sie sich vom VdK beraten, die kennen sich aus.
Das kommt sehr auf den Fall an. Wenn ein Anwalt dir schon sagt, das die Aussichten auf einen Prozessgewinn schlecht sind, solltest Du in jedem Fall die Finger davon lassen.
Das Du Beweise für Fehler eines Gutachters hast, wage ich zu bezweifeln. Du hegst vielleicht eine Vermutung. Gutachter sind vereidigte Sachverständige, die nach besten Wissen und Gewissen ihre Gutachten erstellen. Was für dich vielleicht wie ein Fehler aussieht, wird gängige Praxis oder fallbezogen richtig sein. Ein Gutachten wird nicht nach deinen Wunschvorstellungen geschrieben. Aber dir steht es frei, einen weiteren unabhängigen Gutachter zu beauftragen, den Du aber aus eigener Tasche finanzieren mußt.
Die meisten Prozesse in Entschädigungsfällen gehen mit einem Vergleich aus. D.h. keiner der beiden Parteien "gewinnt" den Prozess. Beide teilen sich die Kosten, bzw. bestreiten ihre eigenen. Ob die Entschädigung dann noch auf deinem Konto landet, wage ich zu bezweifeln. Je nach Höhe bleibt ein Restbetrag, oder Du zahlst sogar drauf.
- Also wenn ich schreibe, ich könne das beweisen, dann kannst Du mir das schon glauben. Ich kann tatsächlich beweisen, dass der Fehler gemacht hat. Weil die Fehler schwarz auf weiß da stehen. Z. B. weil er einige Arztberichte falsch zitierte (kann man nachlesen) und Diagnosen einfach abänderte, eine Angabe machte, die nicht stimmt (der Grund meines Ausscheidens aus dem Job. Es war krankheitsbedingt, der Gutachter schrieb aber Arbeitsplatzkonflikt, auch das kann man nachlesen) und er hat nicht alle erhaltenen Berichte zum Gutachten herangezogen (sieht man in der Zusammenfassung) sondern nur die in denen nicht gesagt wird, dass meine Störungen Schädigungsfolgen sind. Dieses ganze Gutachten macht den Eindruck, als hätte der Typ die Berichte gar nicht richtig gelesen. Und zu den Erfolgsaussichten: Der Anwalt, bei dem ich die Erstberatung bekam, schien mir ziemlich desinteressiert, es war auch keiner, der auf Opferhilfe spezialisiert ist. Diese Erstberatung war meiner Meinung nach Schrott. 2. "Aber dir steht es frei, einen weiteren unabhängigen Gutachter zu beauftragen" Muss ich gar nicht. Wenn ich klage, wird das Gericht einen eigenen Gutachter hinzuziehen und darauf setze ich meine Hoffnung. Denn der hat nix mit dem Versorgungsamt zu tun (nimmt ja immer dieselben und die schreiben dann bei den unterschiedlichsten Fällen seltsamerweise immer dasselbe zur Ablehnung, das habe ich durch Kontakte zu weiteren Opfern gesehen. Das hat schon ein G'schmäckle). 3. Sozialgerichtsverfahren sind für Versicherte kostenfrei, bei Verlieren muss man den Anwalt der Gegenseite (Behörde) nicht bezahlen und wenn ich mich selber vertrete, habe ich auch keine Anwaltskosten. Und: "Ein Gutachten wird nicht nach deinen Wunschvorstellungen geschrieben." Ach, nicht??? Ich dachte... mann mann mann.
P. S. Habe jetzt erfahren, dass der Anwalt mir etwas Falsches gesagt hat. Ich muss nur deshalb die Anwaltskosten der Gegenseite nicht bezahlen, weil ich Grundsicherung beziehe und der Richter das berücksichtigen würde. Sonst müsste man die auch bezahlen. Toller Anwalt..... der sagte nämlich, man müsse die GRUNDSÄTZLICH nicht bezahlen. Stimmt aber nicht.