Ablehnung Erwerbsminderungsrente vor dem Sozialgericht

4 Antworten

Hallo joekenjop,

Sie schreiben unter anderem:

Ablehnung Erwerbsminderungsrente vor dem Sozialgericht

Ich bin 58 

Antwort:

2015-58 = 1957 geboren!

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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Mit Geburtstag vor dem 2.1.1961 haben Sie ggf. Anspruch auf Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit, sofern Sie Ihren allgemein anerkannten und ausgeübten Beruf auf Dauer nur noch 3 bis unter 6 Stunden ausüben können!

In diesem Fall Antrag bei der DRV auf volle Erwerbsminderungsrente, nicht Teilerwerbsminderungsrente, sonst werden Sie nicht ernst genommen!

Wird Ihnen dann zunächst eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit bewilligt, dann können Sie im Anschluß daran bzw. ergänzend eine volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt beantragen! Stichwort: "Arbeitsmarktrente!"

Dies müßen Sie natürlich an Hand Ihrer eigenen Krankenakte (an Hand Ihrer Arzt- und Klinikentlassungsberichte) glasklar und knallhart nachweisen!

und seit 2006 in HartzIV.

Antwort:

Hartz 4 setzt allerdings voraus, daß Sie noch mindestens 3 Stunden pro Arbeitstag belastbar und vermittelbar sind!

Wenn die Vertrauenschutzregelung bei Ihnen aus diversen Gründen nicht zutrifft, dann müßen Sie für eine volle Erwerbsminderungsrente glasklar und knallhart nachweisen, daß Sie auch leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt (wie Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.) auf Dauer nur noch unter 3 Stunden ausüben können!

Ich habe aufgrund gesundheitlicher Probleme mittlere Depression 2009 und seit 4 Jahren Probleme mit dem Lendenwirbelbereich, Arthrose, Ostheoporose also Abnutzungserscheinungen mit chronischen Schmerzen. 2013 habe ich einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderung bei der DRB gestellt. Nach Reha 2014 wurde der Antrag abgelehnt. Nach Widerspruch wieder abgelehnt.

Antwort:

Einen Antrag zu stellen, das ist eine Sache! Den Antrag aber erfolgreich durchzuziehen, das ist ein ganz andere Sache!

Daß Anträge abgelehnt werden, das ist zunächst nicht außergewöhnlich, sondern fast schon die Regel!

Meist liegt dies aber an einer mangelhaften, ungepflegten, nicht aktualisierten, nicht optimierten, eigenen Krankenakte!

Hinzu kommt noch, daß Betroffene oft an einem versierten und kompetenten Rechtsbeistand an der falschen Stelle sparen und als juristiche Laien gegen den Verwaltungsapparat der DRV keine Chance haben! 

Nach Klage vor dem Sozialgericht 2014 wurde vom zuständigen Richter mir mitgeteilt die Klage zurückzuziehen, da es keine Erfolgsausichten gegenüber der DRB gäbe. Nach Rücksprache mit dem anwaltlichen Beistand des SOVD sollte ich der Klageeinstellung zustimmen.

Antwort:

Diese Art von Klage-Zurückziehung kommt einer Verzichtserklärung gleich und ist in der Praxis für Betroffene wenig hilfreich! Sie hätten diesen Vorgaben nicht folgen, sondern damals Ihren Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente konsequent aufrechterhalten-, Ihre Krankenakte zu diesem Zeitpunkt bereits laut dem "Roten-Faden" optimieren und aktualisieren sollen!

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erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Ansonsten kann es passieren dass ein erneutes Gutachten mich 1.500 Euro kosten kann. Diese Kosten kann ich nicht aufbringen und habe die Klage zurückgenommen.

Antwort:

Sie meinen hiermit vermutlich ein Gutachten nach § 109 SGG:

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rentenberater-sommer.blogspot.com/2010/11/was-ist-ein-109-gutachten.html

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rentenberater-sommer.blogspot.com/2010/11/vdk-ubernimmt-keine-kosten-fur-ein-109.html

Damit sind wir ganz genau an jenem neuralgischen Punkt und Grund, warum ich Gebetsmühlenartig auf meinem privaten und unabhängigen Hilfs- und Infoportal immer wieder und an erster Stelle dringendst empfehle, rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen!

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erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/rechtzschutzversicherung/

Sie hätten aber die Klage trotzdem nicht zurücknehmen, sondern Ihre eigene Krankenakte laut dem "Roten-Faden" optimieren sollen, weil dann in der Regel kein Gutachten nach § 109 SGG notwendig wird!

Mein Gesundheitszustand hat sich nach 1 Jahr der Reha nicht gebessert. Nun bin ich unzufrieden. Nach einem erneuten Besuch beim Orthopäden bescheinigt er mir: LWS Syndrom; Spondylarhrose LWS; Osteochondrose LWS. Meine chronischen Schmerzen sind vorwiegend Nachts und bringen mich um den Schlaf. Tagsüber lauf ich nun wie benommen umher und soll mich nun dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen. Wie soll das denn gehen? Es bleibt mir im Moment nur die Krankschreibung und weitere Ärzte konsultieren.

Antwort:

Überprüfen Sie Ihre Krankenakte laut dem "Roten-Faden", aktualisieren und optimieren Sie Ihre Krankenakte ganz konsequent und arbeiten Sie alle Hausaufgaben ab!

Dann stellen Sie Ihren Antrag neu, aber mit kompetentem Rechtsbeistand!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

joekenjop 
Beitragsersteller
 29.03.2015, 16:22

wie lange muss ich warten um einen neuen EMR-Antrag stellen zu können? Gilt hier der Zeitpukt des Widerspruchsbescheides der DRB oder die gerichtliche Entscheidung? Danke für Euren Rat

wenn der Gutachter die EM Rente nicht stützt,dann ist sie eben nicht angebracht und du musst arbeiten.Da kannst du klagen bis du schwarz wirst,es steht eben das Gutachten gegen dich.Ich habe eine halbe EM Rente nach 44 Jahren durchgehnder Arbeit und jetzt habe ich erst recht Probleme damit.Ich kann noch bie 6 Stunden arbeiten,aber als was und wo?? da zahlt auch die RENTE nicht,da sie der Meinung sind,ich habe jetzt zu viel ALG1.da bleibt dann blos die Arbeitsmarktrente,da ich das entsprechende Alter habe.Also:sieh zu dich selbst zu versorgen,ohne Hartz4 und arbeite,dann hast du deine Ruhe.....und sie auch.

Konrad Huber  28.03.2015, 21:53

wenn der Gutachter die EM Rente nicht stützt,dann ist sie eben nicht angebracht und du musst arbeiten.Da kannst du klagen bis du schwarz wirst,es steht eben das Gutachten gegen dich.

Antwort:

Der Gutachter ist aber nicht der liebe Gott, nicht allwissend und ggf. von seinem Auftraggeber vertraglich und finanziell abhängig!

Sie sollten sich dagegen eher darüber Gedanken machen, an welchen Unterlagen und Grundlagen sich dieser Gutachter bei der Ausarbeitung eines Gutachtens tatsächlich orientiert!

Liegen keine glasklaren und keine aussagefähigen Arzt- und Entlassungsberichte vor, dann kann das Gutachten natürlich auch nicht optimal ausfallen, denn beim Gutachtenstermin steht ja Erfahrungsgemäß relativ wenig Zeit zur Verfügung und der Gutachter führt in der Regel bestenfalls oberflächliche, ergänzende Untersuchungen durch!

Demzufolge sind glasklare und aussagefähige Arzt- und Entlassungsberichte unverzichtbar für ein erfolgreiches, medizinisches Beweissicherungsverfahren!

Ich habe eine halbe EM Rente nach 44 Jahren durchgehnder Arbeit und jetzt habe ich erst recht Probleme damit

Antwort:

Dann sollten auch Sie ggf. an Hand des "Roten-Faden" Ihre Krankenakte aktualisieren, optimieren und einen neuen Anlauf auf volle Erwerbsminderungsrente starten!

Ich kann noch bie 6 Stunden arbeiten,aber als was und wo?? da zahlt auch die RENTE nicht,da sie der Meinung sind,ich habe jetzt zu viel ALG1.da bleibt dann blos die Arbeitsmarktrente,da ich das entsprechende Alter habe

Antwort:

Ihre Aussagen sind leider etwas verwirrend!

Wenn Sie tatsächlich eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit erhalten, weil Ihre Leistungsfähigkeit in Ihrem Beruf auf 3 bis unter 6 Stunden abgesunken ist, dann ist nicht nachvollziehbar, warum Sie keinen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt bei der DRV einreichen!

.Also:sieh zu dich selbst zu versorgen,ohne Hartz4 und arbeite,dann hast du deine Ruhe.....und sie auch.

Antwort:

Diese Ihre Aussage hilft aber einem wirklich chronisch kranken Menschen in der Praxis nicht weiter!

Denken Sie einmal in aller Ruhe nochmals über Ihre Aussage nach, welche leider etwas flaxig daherkommt!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Tesssa53  29.03.2015, 11:14
@Konrad Huber

@ Hubkon..ich wollte KEINE Antworten für mich,darum geht's gar nicht,sind nur Beispiele und JA!!! Die EM Rente hat mir nur Scherereinen und viel weniger Geld gebracht,darum geht's doch! Und ohne sie und arbeiten,komme ich wenigstens über die Runden! Das sollte man sich überlegen!

Wenn die Klage abgewiesen wurde vor dem Sozialgericht ist die sache erledigt. Du kannst aber jederzeit einen neuen EMR Antrag stellen. Wenn sich deine Lage verschlechtert hat steigen die Chancen das es vielleicht klappt.

joekenjop 
Beitragsersteller
 29.03.2015, 16:21

wie lange muss ich warten um einen neuen EMR-Antrag stellen zu können? Gilt hier der Zeitpukt des Widerspruchsbescheides der DRB oder die gerichtliche Entscheidung? Danke für Euren Rat

hallo,

nunja, wenn alle der auffassung sind, das du nur noch 3-6 stunden irgendeine tätigleit an 5 arbeitstagen in der woche (ich gehe davon aus, das du nicht in deinem erlernten facharbeiterberuf oder nachweislichen beruflichen qualifikationen mit mind. 15 monatiegen staatlichen abschluß zuletzt beschäftigt wrast) und der sovd keine weiteren argumente hat, die deine erwerbsminderung (die ohne zweifel vorliegt) mit neuen medizinischen erkenntnissen jetzt oder beim landessozialgericht begründen können, dann wirst du nur  geringe chancen haben.

dein vertreter sollte dich ehrlich darüber aufklären, wann eine erwerbsminderung mit rentenbezug vorliegt und nicht nur "zu munde" reden.

also, neue medizinische befunde, die deine erwerbsminderung erhärten, ansonsten verlierst du das verfahren, kannst aber gern beim landessozialgericht die entscheidung prüfen lassen.

beste grüsse

dickie59