Gutachter vom Sozialgericht?

7 Antworten

Hallo ChrisJay85,

Sie schreiben:

Gutachter vom Sozialgericht?

Der Rententräger sagte Ich bin mehr als 6 Stunden einsatzfähig, obwohl ich von mehreren behandelnden Ärzten sowie der Berufsgenossenschaft gesgat bekommen habe das es nichts mehr wird. Der Gutachter den ich bekommen habe, sagte mir das selbe und hat mich laut seiner Aussage für weniger als 3h täglich arbeitsfähig geschrieben.

Wird das so vom Rententräger anerkannt oder werden die vom Sozialgericht dazu verdonnert das anzuerkennen, odee besteht Gefahr das es einfach komplett abgewiesen wird und ich erneut in höherer Instanz klagen muss?

Antwort:

Die Rentenversicherung verfolgt das Ziel, nicht leisten zu müßen und ist somit ganz klar Ihre Gegenpartei!

Sie wollen von der DRV eine Erwerbsminderungsrente, also müßen Sie entsprechende Beweise auf den Tisch legen!

Bringen Sie Ihre eigene Krankenakte auf Vordermann:

http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Das Sozialgericht und der vom Sozialgericht beauftragte Gutachter sind neutral!

Das Richtergremium wird an Hand der medizinischen Beweisführung ein Urteil fällen!

Wie dieses Urteil ausfallen wird, das kann Ihnen hier niemand seriös vorhersagen, denn es gibt keine Kristallkugel!

Ihr Rechtsbeistand (den Sie hoffentlich an der Seite haben) hat Einsicht in Ihre Verfahrensakten und kann somit am ehesten abschätzen, wie Ihre Erfolgsaussichten sind!

Zum Beispiel:

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

https://youtube.com/watch?v=ojP7Q9R7Ug8

Wenn alle Stricke reißen, können Sie ggf. ein Gutachten nach § 109 SGG beim Sozialgericht beantragen, die Kosten dafür müßen Sie aber selbst vorstrecken, wobei eine bestehende Rechtsschutzversicherung diese Kosten in der Regel übernehmen würde!

Siehe hierzu unter folgendem Link, weiter unten:

https://www.vdk.de/ov-weilheim-teck/ID99121

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Wie kommt der Rententräger zu der Aussage, dass Du sechs Stunden täglich arbeitsfähig bist, wenn der Gutachter der Rentenversicherung Dich für angeblich weniger als drei Stunden einsatzfähig hält?

Der Gutachter der Rentenversicherung ist stets die letzte und entscheidende Instanz wenn es um die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit geht.

Wurdest Du für eine Arbeitszeit von bis zu max. drei Stunden täglich eingestuft, wäre folglich die Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung das Resultat.

Allerdings nur dann, wenn bereits Reha-Maßnahmen durchgeführt und gescheitert sind!

Warte den Bescheid der Rentenversicherung ab.

Sollte eine Rente abgewiesen oder nur teilweise bewilligt werden, hast Du natürlich die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.

Dafür geht man ja zu einem unabhängigen Gutachter, um solche Angelegenheiten ein für allemal zu klären. Das schriftliche Gutachten wird beim Rententräger eingereicht und sollten die immer noch Zweifel haben, kann es Dir passieren, dass die auch noch mal einen eigenen Gutachter einschalten. Kann ich mir allerdings nicht vorstellen.

Alles Gute für Dich. lg Lilo

Samika68  13.09.2016, 09:26

Der letzte Gutachter wird immer vom Rententräger beauftragt.

Es werden zwar andere Gutachten u. U. herangezogen - die Entscheidung über die Arbeitsfähigkeit trifft jedoch der begutachtende Arzt der Deutschen Rentenversicherung.

LiselotteHerz  13.09.2016, 09:42
@Samika68

Also noch ein Gutachten - sehr schön für einen Menschen, der ohnehin schon krank ist.

Den Gutachter hat das Sozialgericht bestellt?

Wenn ja, wird der auch vom Rent6enträger anerkannt, denn die Wissen, bei einem Prozess wird das Gericht dem vereidigten Gutachter des Gerichtes glauben und nicht einem, der vom Rententräger kommt.

ChrisJay85 
Beitragsersteller
 13.09.2016, 09:09

Ja, wurd vom Sozialgericht bestellt, da halt meine Krankenakten von der BG und allen vorherigen Gutachten eindeutig Aussagen das ich auf gut deutsch "im arsch xD" bin und der RT sagt, voll einsatzbereit

Möglich wäre es. Nur weil die Genossenschaft etc das sagt, muss dem nicht so stattgegeben werden. Recht haben heißt leider nicht Recht bekommen. Bereite dich am besten auf eine Klage in der nächsten Instanz vor.