Klage Sozialgericht wegen Erwerbsminderungsrente?
Ist es zwingend notwendig, dass das Gericht mich zum Gutachter schickt, oder entschieden die Richter auch nach vorliegenden Akten. Meine Klage wurde bereits vor zwei Jahren eingereicht und ich höre schon sehr lange nichts mehr vom Sozialgericht.
4 Antworten
Ist es zwingend notwendig, dass das Gericht mich zum Gutachter schickt,
zwingend notwendig sicherlich nicht, nur nachdem Richtern i.d.R. die Fachkompetenz fehlt werden sie regelmäßig ein Gutachten einfordern, damit die gegenerische Seite möglichst nicht in Revision geht.
Nach 2 Jahren kann man davon ausgehen das ein aktuelles Gutachten in Auftrag gegeben wird.
In dem Fall wird das Gerich den Gutachter berufen.
Mein Mann hat vor 4 Jahren Rente beantragt und vor 3,5 Jahren Klage eingereicht. Seit 1 Jahr wird an dieser Akte gearbeitet. Mittlerweile musste er vom Richter aus zur 2 Begutachtung, Ende noch nicht in Sicht.
Kommt auf die Unterlagen an.
Wenn es ein von dir erbrachtes Gutachten ist, wird aller Wahrscheinlichkeit ein offizielles unabhängiges Amtsgutachten eingeholt werden.
HAllo,
das Gericht entscheidet nach Vorlage, ob es der meinung ist noch ein weiteres Gutachten einzuholen.