Muss ich persönlich vor dem sozial Gericht aussagen?
Guten Morgen, ich habe eine Erwerbsminderungsrente abgelehnt bekommen. Ich war bei 2 Gutachtern Psychologe und orthopädischer Chirug , die Gutachten gingen zur DRV und da Wiederspruch zum Sozialgericht. Gestern habe ich eine Einladung zu noch einem Gutachter Facharzt für Allgemeinmedizin /Diplompsychologe und Psychotherapeut , da ich nächste Woche für erstmal 5 Wochen zur psychosomatischen Reha fahre kann ich den Termin nicht wahrnehmen. Ist das ein gutes Zeichen das ich noch mal zu einem Gutachter muss ? und muss ich vor dem Richter selber meine Leiden erzählen ? das wäre für mich das schlimmste was es gibt. Danke schon mal für eure Antworten. Gruß Bärbel
4 Antworten
Hallo Molly1708,
Sie schreiben:
Muss ich persönlich vor dem sozial Gericht aussagen?
Antwort:
Müßen tun Sie gar nichts!
Wenn Sie aber ernsthaft Leistungen beziehen wollen, dann sollten Sie zusammen mit Ihrem Rechtsbeistand beim Sozialgericht Flagge zeigen!
Ansonsten wird ggf. rein nach Aktenlage entschieden!
Natürlich sollten alle Gutachten und Akten komplett sein!
Auch der Entlassungsbericht aus der psychosomatischen REHA kann im Endeffekt eine entscheidende Rolls spielen, denn in der Psychosomatik sollte der Mensch als Ganzes auf den Prüfstand kommen und nicht nur Teilbereiche!
Sprechen Sie dort mit Ihren Ärzten und Therapeuten und bitten Sie um einen hilfreichen Entlassungsbericht!
Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente sollte aus diesem Entlassungsbericht glasklar und sehr detailliert ersichtlich sein, wieso, warum und weshalb Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Vielen lieben Dank Herr Huber , ihre Nachricht hat mich sehr erleichtert.
Gruß Bärbel
Das Sozialgericht berücksichtigt bei einer Entscheidung alle vorliegenden oder möglichen Beweismittel.
Da du zum einen noch zu einem Gutachter sollst und auch noch eine Reha-Maßnahme hast vermute ich, dass es keine Entscheidung geben wird bevor nicht Gutachten und Reha-Entlassungsvorliegen.
Ein persönliches Erscheinen vor dem Sozialgericht ist nur notwendig wenn es durch das Gericht angeordnet wird.
Ich halte es aber für sinnvoll einen Termin selbst wahrzunehmen um seine Situation möglichst glaubhaft darlegen zu können.
Dann solltest du keine Scheu haben, das dem Sozialgericht so mitzuteilen. Auch dort sitzen nur Menschen die den Umgang mit Problemfällen gewohnt sind.
Du musst schon alles offen legen, wenn du Leistungen beziehen willst
Ohne das Gutachten kann das Gericht nicht entscheiden.
Und ja, vor dem Gericht sollte man persönlich erscheinen! Man möchte ja auch schließlich Leistungen beziehen, oder?
Persönlich zu erscheinen ist für mich ein riesiges Problem, da ich auch an Depressionen und Angstzustände leide. Schon der Gedanke daran macht mir große Sorgen.