Nach Klage beim Sozialgericht, Gutachten und nun Verhandlung: Was bedeutet das?
Hallo zusammen,
Ich habe vor ca. 2 Jahren Klge beim Sozialgericht eingereicht! Im Oktober 2014 schickte man mich zu einen Amtsgutachter..... Dieser hat alles richtig festgestellt und hat das Gutachten beim Gericht eingereicht!
Er sagte mir damals ich solle mir keine Gedanken machen, da das Gericht seinen Gutachten ein hohes Gewicht zukommen lässt!
Nun heute, lag in der Post ein Brief, dass ich geladen werde....
Begründung: Im Rechtsstreit zwischen mir und der Behörde, soll das Gutachten durch den Amtsarzt nunmehr im Termin erstellt werden, daher ist Termin zur Beweisaufnahme, sowie zur Erörterung der Sach und Rechtslage bestimmt auf
Ort Datum Adresse
Vor dem Termin zur Beweisaufnahme, sowie zur Erörterung der Sach und Rechtslage soll Gemäß vom .......... ein schriftliches Gutachten nach ihrer Untersuchung erstellt werden, dass im Termin erörtert wird.
Was bedeutet dies? Warum wird nochmal ein Gutachten gemacht? Ist das Gut oder Schlecht zuverstehen? Wie sollte ich mich verhalten?
LG
Mischa
5 Antworten
Das bedeutet, der Gutachter wird die Ergebnisse des Gutachtens im Termin zur Beweisaufnahme vortragen.- Alles gut -alles richtig. - Ruhig hingehen.
Hallo mischa2401,
Sie schreiben:
Nach Klage beim Sozialgericht, Gutachten und nun Verhandlung?
Was bedeutet dies? Warum wird nochmal ein Gutachten gemacht? Ist das Gut oder Schlecht zuverstehen? Wie sollte ich mich verhalten?
Antwort:
Bei Verhandlungen vor dem Sozialgericht geht es für beide Seiten zur Sache und Beweise müßen auf den Tisch!
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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
Die Sozialversicherungsträger sind hier ganz klar im Vorteil, weil sie die amtlichen Gutachter in gewisser Hinsicht durch diverse Restriktionen an sich binden und entsprechend einseitig beeinflussen können!
Wer dies nicht berücksichtigt und nicht glaubt, dem ist nicht zu helfen!
Als Antragssteller und betroffener Patient befinden Sie sich ganz klar in einer schwächeren Position und haben im Grunde genommen nur durch Ihre eigene, optimierte und aktualisierte Krankenakte Möglichkeiten, handfeste Gegenbeweise in Form von glasklaren Arzt- und Entlassungsberichten aufzufahren und knallharte, unwiderlagbare Fackten zu präsentieren!
Hierzu sollten Sie sich am "Roten-Faden" orientieren und Ihre Hausaufgaben sehr konsequent abarbeiten!
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erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
Haben Sie Ihre Hausaufgaben laut dem "Roten-Faden" gemacht, fertigen Sie eine Kopie dieser optimierten Krankenakte und legen diese optimierte Krankenakte bei allen involvierten Stellen vor! Auf diese Art und Weise stellen Sie sicher, daß der Inhalt Ihrer Krankenakte in das medizinische Beweissicherungsverfahren mit einfliest!
Oft sind die verschiedenen Positionen derart verfahren, daß im Endeffekt nur noch ein Gutachten nach § 109 SGG als letzter Strohhalm weiterhilft, um ein Verfahren doch noch zum Positiven zu wenden!
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rentenberater-sommer.blogspot.com/2010/11/was-ist-ein-109-gutachten.html
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rentenberater-sommer.blogspot.com/2010/11/vdk-ubernimmt-keine-kosten-fur-ein-109.html
Ist das Gut oder Schlecht zuverstehen?
Antwort:
Das kann Ihnen hier an dieser Stelle beim besten Willen niemand seriös beantworten, denn das kann nur Ihr Rechtsbeistand mit Einblick in Ihre Akten beurteilen!
Wie sollte ich mich verhalten?
Antwort:
Sie sollten auf gar keinen Fall ohne versierten und kompetenten Rechtsbeistand agieren, denn diese Dinge sind sehr komplex und als juristischer Laie sind Sie ohne Rechtsbeistand ganz klar im Nachteil, wenn auch kein Anwaltszwang besteht!
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vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
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vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis
google>>
versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
Fazit:
Wer gegen die Sozialversicherungsträger ohne kompetenten und ohne versierten Rechtsbeistand antritt, der hat zwangsläufig schlechte Karten, handelt blauäugig, spart ganz klar am falschen Platz. Sollte dies bei Ihnen so zutreffen, sollten Sie dies schnellstens ändern und die Weichen richtig stellen!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
hallo,
bei diesem Gerichtstermin wird das Gericht das Gutachten erörtern und ggfls. ein Urteil fällen, wenn die Deutsche Rentenversicherung nicht Ihren Widerspruch widerruft.
Wenn das Gericht feststellt, das aus dem Gutachten eine Erwerbsminderung hervorgeht, dann wirst du diese auch zugesprochen bekommen.
beste Grüße
dickie59
Ich verstehe das so, dass der Amtsarzt das noch mal bestätigen soll
Das kann gut oder schlecht sein,je nach dem,nur sei soviel gesagt,das ist nicht das Ende des Verfahrens Beispiele findest du unter www bundessozialgericht de.Aber hin solltest du schon gehen,zum Gutachten