Lohnt eine Klage vorm Sozialgericht wegen Ablehnung der vollen EM Rente?
Kurz zu meiner Frage. Antrag auf EM Rente eingerichtet,Ablehnung Widerspruch eingelegt mit Hilfe des VdK. Dann teilweise EM Rente zugesprochen bekommen. Nach Reha ( April 16) und Gutachten wieder Ablehnung. Jetzt bleibt nur noch eine Klage vorm Sozialgericht.
Laut Gutachten und Reha Bericht könne ich noch 3-unter 6 Stunden arbeiten bei wechselnder Tätigkeit.
Hat jemand Erfahrung und sollte ich weiter kämpfen?
Schon mal Danke
Lg
9 Antworten
Hallo Delphy,
Sie schreiben:
Lohnt eine Klage vorm Sozialgericht wegen Ablehnung der vollen EM Rente?
Antwort:
Für einen Antragssteller, der gesundheitlich derart angeschlagen ist, daß die Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt abgesunken ist, stellt sich nicht die Frage, ob es sich lohnt, vor dem Sozialgericht zu kämpfen!
Für diesen Antragssteller gibt es keine Alternative, als vor dem Sozialgericht zu kämpfen!
Dieser Kampf wird aber nur dann gelingen, wenn Sie in Ihrer eigenen Krankenakte die unverzichtbaren, medizinischen Nachweise präsentieren können!
Denn:
Die meisten Verfahren, Begutachtungen, Urteile werden nach Aktenlage beurteilt und entschieden!
https://erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
Sie schreiben leider nicht, ob Sie vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren sind!
Sie schreiben auch nicht, ob es sich bei Ihrer bereits bewilligten, teilweisen Erwerbsminderungsrente um eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit handelt (Leistungsfähigkeit ist im allgemein anerkannten und ausgeübten Berufs dauerhaft auf 3 bis unter 6 Stunden abgesunken)!
Sollten Sie nach dem 1.1.1961 geboren sein, haben Sie in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und müßen in Ihrer eigenen Krankenakte für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente glasklar und sehr detailliert nachweisen, daß Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!
https://www.youtube.com/user/hubkon
https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co
Fazit:
Es stellt sich nicht die Frage, ob es sich lohnt, den Antrag zu stellen, sondern ob Sie noch eine andere Alternative haben!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Mir wurde die teilweise EM-Rente zugesprochenen,dass erwähnte ich.
Antwort:
Bitte beachten Sie bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente folgendes:
1)
Es gibt eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, (im Zusammenhang mit dem Vertrauensschutz für vor dem 2.1.1961 Geborene), wenn die Leistungsfähigkeit im allgemein anerkannten und ausgeübten Beruf auf Dauer, auf 3 bis unter 6 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist!
Sollte dies bei Ihnen zutreffen, dann könnten Sie ggf. ergänzend eine volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt beantragen!
Ob dieser Sachverhalt bei Ihnen so zutrifft, ist aus Ihrer Beschreibung leider nicht ersichtlich!
2)
Wenn Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind, dann gibt es keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und in diesem Fall müßen Sie für eine volle Erwerbsminderungsrente nachweisen, daß Ihre Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist!
Aus Ihrer Beschreibung ist leider nicht ersichtlich, ob Sie vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren sind!
Fazit:
Es ist ein sehr großer Unterschied zwischen den beiden Varianten!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
bei der Beurteilung ob man eine volle EM-Rente bekommt ist hauptsächlich maßgebend, ob man überhaupt irgendwas noch arbeiten kann oder nicht. eine Beurteilung, ob man in seinem alten Beruf noch arbeiten kann, gibt es nur noch bei alten Geburtsjahrgängen.
rein theoretisch ist es also so, wenn du mit deinen Erkrankungen noch irgendwas arbeiten kannst für 3- unter 6 Stunden, und sei es nur als Pförtner irgendwo zu sitzen, dann erhälst du keine volle EM-Rente.
nun kennen wir hier deine Problematik nicht und sind keine Mediziner. deshalb kann dir hier keiner sagen, ob eine Klage wirklich Sinn macht.
Du musst weiter kämpfen, was anderes bleibt da nicht.
Hol´ Dir einen Sozialverband (SoVD oder VdK) mit ins Boot, die helfen Dir.
Du musst diesen Kampf gewinnen, und wenn es wer-weiss-wie-lange dauert.
da dir eine Klage beim Sozialgericht nichts kostet, würde ich es versuchen!
Was sagt denn Dein behandelnder Arzt? Sieht er das mitd er arbeitsfähigkeit anders? Denn erstmal steht ja im Raum, dass Du noch 3-6h arbeiten könntest. Was eben nur eine teilweise Rente begründet.
Ist das denn anders als die Ssagen? Dann wäre es schon sinnig, dagegen anzugehen.
Also mein Orthopäde steht auf jeden Fall hinter mir. Das ist nicht der einzige Arzt wo ich in Behandlung bin. Habe bei meinem " Hauptproblem" noch einen Termin. Ich denke das wird sich dann entscheiden.
Hallo Konrad,
Vielen lieben Dank,
Mir wurde die teilweise EM-Rente zugesprochenen,dass erwähnte ich.
Lg