Vermieterin will meine Kaution an Jobcenter zurückgeben?
Habe ein ziemliches Problem: habe damals aufgrund einer notsituation von meinem Mann ausziehen müssen und da ich keine Wohnung gefunden habe in eine WG gezogen, was eine vorübergehende Lösung sein sollte. Kaution wurde mir damals vom Amt als Darlehen gewährt, da ich ja arbeitslos war. Seitdem zahle ich monatlich immer in Raten an das Amt meine Kaution ab. Nun ist es so, dass ich endlich wieder auf die Beine gekommen bin denn ich arbeite jetzt aber das Geld reicht genau um zu leben. Auch eine eigene Wohnung habe ich nun endlich in Aussicht! Als ich aber nun meine Vermieterin gebeten habe für den neuen Vermieter zu bestätigen, dass ich bei Auszug auch schon eine Kaution ausbezahlt bekomme für die neue Wohnung, stellt sich diese quer und weigert sich, mir das zu bestätigen, da sie bei meinem Auszug das Geld an das Jobcenter überweisen will! Wie kann ich mein Recht jetzt geltend machen, ich habe nicht schon wieder Lust über das Sozialgericht monatelang mit dem Jobcenter um die Herausgabe meiner Kaution zu streiten, wenn sie das tut!
5 Antworten
Das JC wird sich zur Sicherung des Darlehens den Rückzahlungsanspruch der Kaution von der Vermieterin abtreten lassen. Soll heissen, die Vermieterin kann gar nicht anders. Besorge dir vom JC eine Bestätigung der Tilgung durch dich und dass die Kaution an dich ausgezahlt werden darf.
Und warum ? Woher soll denn die Vermieterin wissen, dass das Darlehen zur Gänze abbezahlt ist??
Ruf das Jobcenter an und frag die, wie das korrekte Vorgehen ist
Okay, danke
die kaution ist dir zu überweisen und nicht dem jobcenter. wenn es nötig wird, schalte das jobcenter ein und lass dir bestätigen, dass die nicht der empfänger der kaution sind.
Wenn du das zinslose Darlehen schon getilgt hast,dann lässt du dir das vom Jobcenter schriftlich bestätigen !
Ist die Kaution, bzw. das Darlehen des Jobcenters, denn schon abbezahlt?
quatsch