Vermieterin will meine Kaution an Jobcenter zurückgeben?

5 Antworten

Das JC wird sich zur Sicherung des Darlehens den Rückzahlungsanspruch der Kaution von der Vermieterin abtreten lassen. Soll heissen, die Vermieterin kann gar nicht anders. Besorge dir vom JC eine Bestätigung der Tilgung durch dich und dass die Kaution an dich ausgezahlt werden darf.

markusher  27.02.2018, 17:52

quatsch

iQMastermind69  27.02.2018, 18:04
@markusher

Und warum ? Woher soll denn die Vermieterin wissen, dass das Darlehen zur Gänze abbezahlt ist??

Ruf das Jobcenter an und frag die, wie das korrekte Vorgehen ist

atciuni 
Beitragsersteller
 27.02.2018, 16:09

Okay, danke

die kaution ist dir zu überweisen und nicht dem jobcenter. wenn es nötig wird, schalte das jobcenter ein und lass dir bestätigen, dass die nicht der empfänger der kaution sind.

Wenn du das zinslose Darlehen schon getilgt hast,dann lässt du dir das vom Jobcenter schriftlich bestätigen !

Ist die Kaution, bzw. das Darlehen des Jobcenters, denn schon abbezahlt?