Heizungswartung nach Auszug erscheint auf Nebenkostenabrechnung?
Ich bin am 01.01.2018 aus einer Doppelhaushälfte ausgezogen. Meine Vermieterin hat mir bis auf 500 Euro die Kaution zügig zurück überwiesen. In der Nebenkostenabrechnung (einen dicken Fehler habe ich bereits entdeckt bei der Abwasserberechnung) stellt Sie mir nun die Wartung der Gasanlage mit 199,00 Euro in Rechnung, wobei dies aber erst am 08.01.2018 durchgeführt wurde. Die Rechnung ist auch von der Wartungsfirma erst am 30.01.2018 ausgestellt worden.
Die Vermieterin hat einfach handschriftlich "für 2017" drüber geschrieben und es mir in Rechnung gestellt.
Was soll ich machen? Ist das "rechtens"?
Die Wartungskosten o.k., aber nachträglich??
Vielen lieben Dank
Matthias
5 Antworten
Wartung wird normalerweise jährlich gemacht und ist dann allen Mietern zu zu rechnen, die in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum in dem Haus gewohnt haben.
Bspw. wenn eine Mietpartei bis Ende April in dem Haus gewohnt hat und die andere von Mai bis Dezember, so wird eine Wartung, die im Dezember durchgeführt wurde, auf alle 12 Monate aufgeteilt.
Wird aber die Wartung aus Sicht der Vermieterin verspätet erst im neuen Jahr durchgeführt, hat sie "Pech" gehabt. Sie kann diese nun nicht mehr den Mietern des alten Jahres aufs Auge drücken.
Allerdings muss das für sie noch lange nicht negativ sein. Nun ist eben bereits im Januar die Wartung für 2018 gemacht und kann die neue Wartung somit auch erst 2019 in Auftrag geben. Es gibt keine Vorschrift, dass ein 12-Monats-Abstand einzuhalten ist. Somit würde diese Wartung der neue Mieter zahlen und die Vermieterin verliert nichts.
Die Vermieterin hat einfach handschriftlich "für 2017" drüber geschrieben und es mir in Rechnung gestellt.
Das könnte man auch als Urkundenfälschung auslegen, wenn man es genau nimmt. Tut man aber nicht.
Du bist am 1.1. ausgezogen und hast das Haus am 1.1. übergeben? Dann könnte sie alle Nebenkosten aus 2018 noch für einen Tag berechnen. Das wäre aber Kindergarten.
Vielen lieben Dank
Es kommt drauf an, wie der Abrechnungszeitraum ist. Dieser muss nicht unbedingt das Kalenderjahr sein. Wenn es gleich dem Kalenderjahr ist, dann darf die Rechnung nicht drin stehen. Lade doch mal die Abrechnung anonymisiert hoch oder schick mir per pn. Ich finde bestimmt noch mehr Fehler.
Vielen lieben Dank
Umgelegt werden können nur Kosten, die im Abrechnungszeitraum entstanden sind.
Vielen lieben Dank
Wenn die Wartung tatsächlich erst 2018 durchgeführt wurde, hat diese nichts in der Abrechnung für 2017 verloren.
Vielen lieben Dank
Aus Vermietersicht ... probieren kann man es ja mal ;-).
vielen lieben Dank