Zwischenmiete Gebrauchsgegenstände?
Hallo,
meine Freundin war für 3 Monate zur Zwischeniete in einer 2er-WG. Sie musste 250 Euro Kaution zahlen, von der nun 30 Euro abgezogen wurden aufgrund folgender "Mängel"
1) die eigentliche Mieterin hatte die komplette Zimmertür von der Innenseite mit Fotos beklebt (mit teppichband). Da meine Freundin sich damit nicht wohl fühlte hat sie diese Vorsichtig ohne eines kaputt zu machen (bis auf kleine klebereste auf der Rückseite/bild noch volkommen intakt) abgehängt und beim Auszug exakt anahnd eines Fotos wie es ursprünglich war, wieder aufgehängt. Die Mieterin behauptet die Bilder sein "kaputt"
2) es ist das "Schneidebrett" der verstorbenen Tante Kaputt gegangen
3) ihr ist eine Pflanze eingegangen
(4) Freundin hatte ein Poster aufgehängt welches abgefallen ist. Entsprechend sind vier kleine Flecken an Farbe an der Wand kaputt. Dafür hat sie allerdings beim Auszug 20 Euro mit Schokolade und einem kleinen Zettel hingelegt)), wobei man erwähnen muss, dass die Farbe im zimmer schon an einigen Stellen am abblättern war (was auch die andere Mitbewohnerin bezeugen kann))
Ein Rundgang vor Auszug wegen der "Schäden o.Ä" hat nicht stattgefunden. Darf sie einfach (vor allem wegen der Gründe 1,2,3 die Kaution (30 Euro) zurückbehalten ???
4 Antworten
zu 1) wegen 3 Monaten die Fotos des eigentlichen Mieters zu entfernen, ist ganz schön albern. Offensichtlich hat Deine Freundin die Bilder eben nicht "exakt so" wieder aufgehängt - denn dann hätte der Hauptmieter ja nichts bemerkt
zu 2) wie ein Schneidebrett kaputtgehen kann, ist mir ein Rätsel. Aber sei's drum, hier ist für Ersatz zu sorgen
zu 3) war sie beauftragt, die Pflanzen zu gießen? Wenn ja, ist hier für Ersatz zu sorgen
zu 4) entstandene Schäden sind auszubessern
Deine Freundin hat nun 2 Möglichkeiten
a) auf die 20 EUR, die sie bereits dagelassen hat, hinweisen und einen Konflikt auszulösen
b) auf die läppischen 30 EUR zu verzichten und sich nicht weiter drüber aufzuregen.
Wenn es zum Mietvertrag ein Übergabeprotokoll und eine Nutzungsvereinbarung von Einrichtungsgegenständen der Vermieterin gab sowie eine Aufgabe zur Pflege von Zimmerpflanzen bestand, dann hat die Vermieterin/Untermieterin nach Herausgabe der Mietsache am Mietende ein Rückgabeprotokoll zu erstellen, danach ist der Untermieterin Gelegenheit zu geben mögliche Mängel zu beseitigen. Erhält die scheidende Untermieterin die Möglichkeit nicht, dann wäre der Abzug von der Kaution ungesetzlich. Die Untermieterin könnte die fehlende Kaution einklagen.
Für 30€ würde ich keinen Aufstand machen
Aber fair ist das nicht
Sie hätte aber anscheinend die Fotos an der Tür dran lassen sollen
Dafür aber finanziell was zu veranschlagen halte ich für Banane
Das Einzige was zur Diskussion stehen könnte ist das Schneidebrett. Irgendwelche Abzüge sind nicht berechtigt.
Aber Schwamm drüber - es lohnt nicht den Kraftaufwand darüber zu diskutieren.