Kaution einbehalten für Bohrlöcher u Streichen?
Am 1.10 war Übergabe der Wohnung.
Laut Protokoll alles in Ordnung außer eine Wand im Schlafzimmer (hellblau) die noch Weiß gestrichen werden musste (7qm) und ein Teil der Wohnzimmer Wand (ca. 5qm) da das Weiß nicht gut abdeckt.
Im Badezimmer sind noch 8 kl. Bohrlöcher ohne Dübel in den Fugen. Im Protokoll stand noch dass das Bad in Ordnung wäre, nichts von den Löchern.
Jetzt möchte der Vermieter 121€ abziehen. Ich habe nur den Beleg für Farben im Wert von 40€. Mir kommt es viel zu viel vor für die Kleinigkeiten.
Auch kostet doch ein Topf Farbe nicht 40€?
Muss er mir die Rechnung zeigen? Kann er Geld für die Bohrlöcher abziehen?
Vielen Dank schonmal :)
2 Antworten
Naja wenn er sich eine teure Farbe holt kann es durchaus 40€ kosten.
Ich schätze die Differenz ist der Preis für den damit verbundenen Arbeitsaufwand - die wand selbst streichen zu müssen.
Wobei er dir eigentlich die Rechnung eines Fachmanns geben müsste, der dies erledigt.
Ps: wenn das hellblau, wirklich ein sehr helles blau ist. Also "Pastellfarben", besteht gar kein Grund Geld zu verlangen.
Ein Mieter ist gesetzlich nicht dazu zwingbar die Wohnung weiß zu streichen beim Auszug. Etwaige Klauseln im Mietvertrag sind unzulässig, das wissen viele nur nicht.
"Helle", "leichte", "Pastellfarben", "neutrale" Farben sind ebenso gestattet und zulässig.
bei den löchern bin ich mir nicht sicher. musst du nachschauen was im Vertrag steht, bzw. was ihr abgesprochen habt. wenn beim Auszugsprotokoll nichts derartiges aufgeschrieben wurde, denke ich eigentlich nicht, dass er dir da etwas berechnen darf! schließlich habt ihr beide unterschrieben schätze ich. das ist ja keine "Spätfolge" oder ähnliches... mit nem blau muss man schauen wie dunkel es ist.. also ob es noch als neutral zählt. weiß allerdings nicht, wie man das begutachten lassen kann.
Es war ein Pastell hellblau. Gut zu wissen, ich habe schon viel gegoogelt. Die Bohrlöcher darf er berechnen?
Danke für die schnelle Antwort
Wenn es ein Übergabeprotokoll gibt was vom Vermieter unterschrieben wurde, kann er nur noch verdeckte Mängel ( welche die man nicht sofort sieht ) geltend machen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm