Regelung der Kehrwoche/Raeumdienst in Mehrfamilienhaus mit 2 leer stehenden Wohnungen

5 Antworten

Der VM hat für die leer stehenden Wohnungen die Kehrwoche und andere Arbeiten zu übernehmen.

Ein Mieter ist nicht verpflichtet Reinigungsarbeiten oder Winterdienste zu übernehmen für leere Wohnungen des Vermieters.

Vier Wohnungen > aller vier Wochen dran. Für Leerstand ist der Vermieter zuständig. Er muss die Reinigung/den Winterdienst für diese Wohnungen anteilig organisieren und bezahlen.

Bei den leerstehenden Wohnungen fällt kein Schmutz an, deswegen kann der Vermieter die Kehrwochen demenstsprechen ändern, so, als wenn du in einem Zweifamilienhaus wohnen würdest.

Mismid  21.01.2011, 18:42

falsch! Der Vermieter muß alleine für leerstehende Wohungen aufkommen, denn es ist sein verschulden, daß sie nicht vermietet sind.

hell11  21.01.2011, 18:45
@Mismid

Das gilt für die anfallenden Betriebskosten, nicht für die Reinigung.

Mismid  21.01.2011, 18:59
@hell11

doch auch! Im Mietvertrag steht nun mal daß alle Haushalte die Arbeiten abwechselnd übernehmen müssen. Wenn der Vermieter unfähig ist freie Wohungen zu vermieten ist er verpflichtet für die Reinigung aufzukommen

da braucht man kein Urteil! Die Sache ist eindeutig! Der Vermieter muß für die Ausfälle entweder die Arbeiten selbst machen oder eine Firma auf eigenen Kosten beauftragen. Auch die Nebenkosten könnnen nicht nur auf euch umgelegt werden. Für leerstehende Wohnungen haftet alleine der Vermieter. Wenn er nichts macht, würde ich ihm mitteilen solange auch nichts zu tun. Wenn er möchte daß du die Arbieten übernimmst muß er dich dafür bezahlen oder die die Miete erlassen