Was passiert, wenn ein Mieter bereits Monate vor dem Auszug seine Energieverträge kündigt?
Ein Mieter mit etwas krimineller Energie kündigt bereits mehere Monate vor seinem Auszug die Verträge bei Gas- und Stromlieferant.
Was wird passieren?
Falls das eine Rolle spielen könnte - eine Mietkaution gibt es nicht bzw. wird sie bereits durch Mängel bei der Übergabe aufgebraucht.
7 Antworten
Hi,
da passiert nicht viel.
Grundsätzlich ist es gesetzlich so geregelt, das nach Beendigung eines Stromliefervertrages mit Lieferant xy der Grundversorger (z.B. Stadtwerke) die Versorgung der Wohnung mit Strom und Gas der Wohnung sicherstellen müssen. => Strom und Gas werden nie abgeschaltet (ausser bei Zahlungsverzug!).
Wann ein Mieter seinen Stromvertrag kündigt ist völlig unrelevant. Er wird dann automatisch Kunde beim Grundversorger im Basistarif und muss dort bezahlen. - Wenn er früh zum Datum x kündigt, kann er seine Kündigungsfrist nicht versäumen, und der Versorger hat genug Vorlaufzeit.
Wenn er auszieht, ist das Datum der Schlüsselübergabe entscheidend! - Ab dann (Zählerstand im Übergabeprotokoll!) ist der der Vermieter/Eigentümer automatisch Kunde des Grundversorgers im Basistarif, wenn er keinen eigenen Vertrag abschließt. Einen Leerstand kann und darf er nicht auf seine Mieter abwälzen. - Sollten neue Mieter einziehen, sind die in der Pflicht.
Strom- und Gasverträge sind unabhängig vom Mietvertrag und jur. eigenständige Verträge. Da hat der Eigentümer während der Mietdauer nichts mit zu tun. Sollten also noch Forderungen offen sein, muss die der EVU beim Mieter selbst einklagen. Er kann den Vermieter nicht in die Haftung nehmen.
korrekt.
denn sobald der Stromvertrag des Mieters bei Versorger xy ausgelaufen ist, meldet der das Vertragsende an den Netztreiber. Der wiederum informiert den Grundversorger (Stadtwerke) das Mieter xy keinen Stromvertrag mehr hat, und dieser jetzt sein Kunde ist. Leider kann das auch schon mal ein paar Monat dauern, da der Netzbetreiber erst mal abwartet ob nicht ein "verspäteter" Antrag von einem anderen EVU eingeht.
Der Mieter bezieht also durch konkludentes Verhalten automatisch Strom vom Grundversorger im Basistarif und muss den auch selbst dort bezahlen. Erst Recht wenn er erst 6 Monate später tatsächlich auszieht. Der Eigentümer kann das anhand Mietvertrag und Übergabeprotokoll nachweisen. Meist muss er das aber nicht. - Erst ab dem Datum Schlüsselübergabe muss der Eigentümer den Leerstand bezahlen. Es sei denn, er hat einen sofortigen Mieterwechsel. (kein Leerstand)
Sollte du als Vermieter also Post über einen vermeintlichen Stromverbrauch bei unterstelltem Leerstand erhalten haben, obwohl noch jemand in der Wohnung gewohnt hat, kannst Du die Rechnung zurückweisen. Verweise auf das tatsächliche Auszugsdatum und den Auszugszählerstand. Falls Dir die neue Adresse deines Ex-Mieters bekannt ist, teile die denen mit. Deren Forderung brauchst Du nicht zu erfüllen. Schließlich hast Du ja keinen Strom verbraucht, oder warst in der Pflicht.
Ich würde in diesem konkreten Fall des Fragestellers dem EVU mitteilen, dass ich als Vermieter die Versorgung nicht übernehme und die sich an den Mieter halten sollen.
Wichtig zu Wissen für den Vermieter ist, dass die Grundgebühren für die bereitgestellte Energie vom Grundversorger (EVU) dem jeweiligen Kunden berechnet wird. Es wird ja meistens gedacht "egal, kein Verbrauch = keine Kosten". Das ist aber falsch.
Ich habe früher immer die Kunden beim EVU bereits mit Auszugsdatum als Mieter abgemeldet und mich als Vermieter angemeldet. Bis ich herausfand, dass das EVU nach Tagen diese Grundgebühren abrechnet. Wenn also die Wohnung bis zum 30.06.XX per Vertrag und Kündigung gemietet ist, der Mieter aber die Wohnung bereits zum 15.06.XX verlässt, zahlt der Vermieter für den Rest des Monats die Verbrauchskosten und die Grundgebühr.
Da die Grundgebühr nicht niedrig ist habe ich mich entschlossen, das nicht mehr zu machen. Der Mieter muss dann gegebenenfalls halt noch einmal anreisen um die Wohnung zum Vertragsende zu übergeben.
Ich werde diesen Umstand zukünftig auch bereits im Mietvertrag vereinbaren, nämlich dass die Kosten der Grundversorgung vom Mieter bis zum Vertragsende zu tragen sind.
Sorry, ich bin zwar kein Anwalt, aber einen Leerstand und die Kosten dafür kannst und darfst Du nicht auf die Mieter abwälzen. Das würdest Du aber tun, wenn Du das so im Mietvertrag so einträgst.
Die Grundgebühr für 14 Tage Leerstand sind gerade mal 3,80 Eur, Stromverbrauch 0,0 kWh; wenn ich mal von 100 Eur/Jahr ausgehe. > Ist das für Dich schon zu teuer?
Strom- und Gasverträge werden bei Auszug taggenau zwischen Mieter und Energieversorger abgerechnet (Ausnahmen bestätigen die Regel). Leerstand geht immer zu Lasten des Eigentümers - auch taggenau!
Für Kosten eines Leerstandes ist der Eigentümer selbst verantwortlich, und kann/darf das nicht auf die Mieter abwälzen, nur weil der z.B. 14 Tage früher auszieht. Eine solche Klausel in Mietverträgen ist nach meiner Kenntnis juristisch nicht haltbar, da einzig derjenige, der die "Schlüsselgewalt" hat, auch für den Strom- Gasverbrauch und damit für die Kosten verantwortlich ist. > RA fragen!
Ich würde Dir eher empfehlen, die Wohnungsschlüssel noch am selben Tag an einen Nachmieter weiter zu geben. In den Übergabeprotokollen die Zählerstände und Datum (Uhrzeit?) der Schlüsselübergabe festzuhalten. -> Dann ist das juristisch sauber und keiner zahlt für Leistungen die er nicht genutzt hat.
Für seine Verträge mit den Versorgern ist der Mieter selbst verantwortlich.
Die Lieferung wird eben gesperrt. Dann muss der Vermieter nur darauf achten, dass er sich die notwendige Energie nicht von anderen Bewohnern stiehlt.
Eine Sperrung wird sicher erst nach vielen Monaten eintreten - oder wenn Rechnungen nicht bezahlt werden. Was passiert bis dahin - bzw. wer wird verantwortlich gemacht?
das ist ne ganz einfache kiste, sobald ein Mieter wegen auszuges kündigt, übernimmt der Grundversorger und schickt die rechnung an den vermieter.
ein guter, verantwortnungsvoller vermieter, wird in dem fall parallel den grundversorger informiren, eventuell eingezogenes Geld rückbuchen lassen und den Mieter unverzüglich wegen betruges anzeigen.
mit ein bisschen glück wird der zukünfitge exmieter dann da einzeien, wo kein strom und gas bezahlt werden muss, aber dafür geht um 7 das licht automatisch aus.
lg, Anna
Der Grundversorger übernimmt wieder. Ist bissel teurer. Wird seine Rechnung wahrscheinlich an den Eigentümer schicken.
Ok, das bedeutet also, wenn der Eigentümer die Rechnung mit Hinweis auf das gültige Wohnungskündigungsdatum zurückweist, muss ggf. das EVU den ehemaligen Mieter ausfindig machen und von diesem das Geld eintreiben?
Beispiel:
Der Mieter kündigt Strom und Gas zum Jahresende (Verträge sind beim jeweiligen Grundversorger) und zahlt die Abschlussrechnung.
Dann wohnt er weiter dort bis Juni und zieht mit korrekter Übergabe an den Vermieter aus.
Im August kommt der Ableser. Mangels Vertrag schickt das EVU die Rechnungen für Jan bis Aug. zum Eigentümer.
Dieser widerspricht der Rechnung für den Zeitraum Jan-Juni mit Nachweis der im Juni erfolgte Wohnungsübergabe.
Muss jetzt das EVU tatsächlich den ehemaligen Mieter ausfindig machen (der könnte ja sonstwo sein) und die Forderung gegen diesen geltend machen? (Kann ja locker ne 4stellige Summe sein)