Schaden an Steckdose nach Wohnungsübergabe festgestellt. Muss ich bezahlen ohne eine Gelegenheit zu haben, den Schaden selbst zu beheben?
Ich habe eine Mietwohnung verlassen. Direkt nach der Übergabe (die nicht protokolliert wurde) ist uns ein äußerer Schaden an einer Steckdose aufgefallen, von dem ich nicht sicher bin, ob er von mir oder von meinem Vormieter stammt. Mein Vater ist Elektroingenieur und qualifiziert, die Steckdose zu reparieren. Die Vermieterin hat jetzt einen Elektriker bestellt, der morgen kommen soll. Die Vermieterin wäre bereit gewesen uns den Schaden beheben zu lassen, allerdings sind die Nachmieter nicht erreichbar also kann ich nicht in die Wohnung.
Deshalb möchte die Vermieterin nun, dass der Schaden vom Elektriker behoben wird und wird dies mir in Rechnung stellen, vermutlich über die Kaution. Muss ich dafür aufkommen, obwohl mir keine Gelegenheit gegeben wurde, den Schaden selbst zu beheben?
7 Antworten
Handelt es sich denn nur um einen Defekt von der Abdeckung der Dose? Dann greift halt auch die Kleinreklausel. So eine Abdeckung kostet 10€ im Baumarkt. Und wenn aber die ganze Dose defekt ist, also die Elektrik, wird es komplizierter. Ihr hättet den Defekt in der Mietzeit anzeigen müssen und der Vermieter hätte es zahlen müssen. So kann es passieren, dass der ehemalige Vermieter sagt ihr seid eurer Anzeigepflicht nicht nachgekommen und kann es reparieren lassen auf eure Kosten.
Wie habt ihr denn den Schaden bemerkt, wenn ihr schon raus wart? Was ist ein äußerer Schäden? Hätte da nicht ein Tausch der Abdeckung gereicht? Dafür braucht es weder Ingenieur noch Elektriker.
Häufig passen aber Abdeckungen, die man jetzt kaufen kann, nicht auf alte Unterteile.
.... für solche Anwürfe leistet sich ein Mieter doch eine Haftpflichtversicherung und somit: Binde die ein und gut ist.
Die Vermieterin hat jetzt einen Elektriker bestellt, der morgen kommen soll. Die Vermieterin wäre bereit gewesen uns den Schaden beheben zu lassen, allerdings sind die Nachmieter nicht erreichbar also kann ich nicht in die Wohnung.
Und wie kommt der Elektriker in die Wohnung? Durch den Briefschlitz wird der ja nicht arbeiten können?
Da der Vermieter Schlüssel zurückbekam, kann er dem Elektriker den Wohnungsschlüssel aushändigen.
Sollte bereits die Wohnung an den neuen (Nachmieter) übergeben worden sein, wäre eigenes Verschulden zu bestreiten. Es besteht der dringende Verdacht, dass der Schaden vom Nachmieter verursacht wurde.
Direkt nach der Übergabe (die nicht protokolliert wurde) ist uns ein äußerer Schaden an einer Steckdose aufgefallen, von dem ich nicht sicher bin, ob er von mir oder von meinem Vormieter stammt.
Direkt nach der Übergabe? Wie geht das? Wenn die Übergabe vorbei ist, ist man doch normalerweise schon raus, Schlüssel weg und man kann nicht mehr in die Wohnung rein. Wie kann Euch da noch ein äußerer Schaden aufgefallen sein?
Wie auch immer. Ihr habt bereits akzeptiert, dass der Schaden von Euch verursacht war und habt die Ersatzforderung bestimmt auch schon Eurer Versicherung gemeldet. Da kann es Euch dann doch egal sein, ob der Elektriker des Vermieters das repariert oder irgend jemand anders.
Zudem muss man es nach neuestem BGH-Urteil (02/2018) als Mieter hinnehmen, wenn bei einem Schaden der Mieter bestimmt, wer diesen beheben soll.
Richtig. Habe mich vertippt.
Da das alles ein bisschen drunter und drüber ging, war ich zusammen mit den Nachmietern nochmal in der Wohnung nachdem die den Schlüssel schon hatten (musste auch noch ein paar Schrauben entfernen)
>Zudem muss man es nach neuestem BGH-Urteil (02/2018) als Mieter hinnehmen, wenn bei einem Schaden der Mieter bestimmt, wer diesen beheben soll.
Ich nehme an du meinst der Vermieter entscheidet. Dann kann ich ja eh nichts dran ändern.