Einbehaltung der Kaution wegen sichtbar verspachtelten Bohrlöchern

4 Antworten

Ich wäre überglücklich, wenn mir hierzu jemand einen kurzen rechtlichen Tipp geben könnte

Bei mündlichen Verträgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die besagen:

Sie müssten gar nicht renovieren.

Jedoch haben Sie es getan und da kann der Vermieter Nachbesserung fordern.


Nebenkosten und Schönheitsreparaturen in einem mündlichen Mietvertrag

Beispielsweise hat bei einem mündlichen Mietvertrag der Vermieter für Schönheitsreparaturen aufzukommen und nicht der Mieter.

Quelle: http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/form-des-mietvertrages/muendlicher-mietvertrag.html

dunkelbunt83 
Beitragsersteller
 25.03.2013, 12:22

Vielen Danke für die schnelle Antwort! Mist!

Wenn es über Schönheitsreparaturen keine Vereinbarung gibt, bist Du rechtlich zu überhaupt nichts verpflichtet. Das Bohren von Löchern gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung und die entsprechenden Schönheitsreparaturen bereits mit der Miete abgegolten und von der Vermieterin zu zahlen...

albatros  25.03.2013, 13:46

So ist es!

dunkelbunt83 
Beitragsersteller
 25.03.2013, 12:17

Ich bin mir halt nicht wirklich sicher, ob dies auch unter "Schönheitsreparaturen" fällt.

MosqitoKiller  25.03.2013, 12:19
@dunkelbunt83

Doch, tut es, da Bohrlöcher eben keine Beschädigungen im mietrechtlichen Sinn sind, sondern wie andere Abnutzungen auch in gewissem Umfang zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehören...

Da Du einen mündlichen Mietvertrag hattest hättest Du weder streichen, noch Dübellöcher zu machen müssen. Letzteres übrigens auch nicht bei einem schriftlichen Vertrag.

Jetzt hast Du den Zustand "verschlimmbessert", was die VMn berechtigt Schadenersatz zu verlangen.

MosqitoKiller  25.03.2013, 12:21

Dann würde es aber reichen, die Spachtelmasse zu entfernen und den Zustand mit Löchern wieder herzustellen. Auf keinen Fall kann die Vermieterin verlangen, die Löcher fachgerecht zu verschließen, denn der Fragesteller hatte das Recht, diese Löcher zu bohren, sie sind kein Schaden im mietrechtlichen Sinn...

Meiner Meinung nach hast du alles richtig gemacht. Die Wohnung muss nach Auszug wieder in den Original-Zustand versetzt werden. Hast du ja mit dem verspachteln der Löcher getan. Allerdings würde ich mich an deiner Stelle nochmal an einen Mieterschutzbund wenden! In so einem Fall wäre das wirklich zu raten! Da ich bei so einer Frau sonst davon ausgehe, dass Sie vielleicht noch mehr Mängel finden wird bzw. will.