Schlüsselübergabe vor Mietbeginn und Kaution?
Hallo,
wenn das Mietverhältnis am 1.1.2018 beginnt, ist es denn möglich, die Schlüssel und Übergabeprotokoll davor zu erhalten, ohne die Kaution und Miete gezahlt zu haben?
Die Hausverwaltung bot mir an, schon morgen die Übergabe zu machen, erwähnte jedoch nichts von einer Kaution. Habe nachgefragt, diese meinten, es sei OK für die Vermieterin.
Leider habe ich keine Kontaktdaten, außer die Anschrift, von der Vermieterin. An sich ja nichts negatives für mich, jedoch möchte ich auch nichts hinter dem Rücken der Vermieterin machen, da sie wirklich nett ist und mir entgegenkam. Kaution + Miete wäre für mich auch kein Problem zu zahlen. Jedoch nicht möglich bis morgen, dass das Geld bei der Vermieterin eingeht.
Ich denke mal, die Hausverwaltung ist bevollmächtigt, im Namen der Vermieterin so zu handeln. Jedoch klingt das für mich total untypisch, die Schlüssel ohne Kaution zu übergeben. Was meint ihr?
13 Antworten
da sie wirklich nett ist und mir entgegenkam. Kaution + Miete wäre für mich auch kein Problem zu zahlen.
Und was spricht in dem Fall dagegen, die erste Monatsmiete plus Kaution mit entsprechendem Verwednungszweck zu überweisen und der Hausverwaltung eine Kiopie des Überweisungsauftrags bzw. Ausdruck der online-Überweisung in Kopie zu übergeben, die sie mit dem Übergabeprotokoll weiterleitet oder der Vermieterin darüber berichtet?
Das man die Kaution in drei aufeinanderfolgenden Raten bezahlen darf meint nun nicht, dass man es muss - was bringt euch Ratenzahlung bei Nahezu-Nullzinsen, wenn ihr es bereit habt und nicht für Einzug, Einrichtung oder Renovierung benötigt?
Der Vermieterin aber das gute Gefühl einer Sofortabsicherung in vereinbarter Höhe :-)
Schliesslich wird euch kostenlos eine Mietwoche für euren Umzug geschenkt - da bin der Meinung, man darf sich ebenso großzügig zeigen statt das zulässige Überweisungsdatum auf den 04.01. auszureizen :-O
G imager761
Das ist aber nicht unüblich. Wenn die Wohnung schon frei ist, dann hast du noch genug Zeit, in Ruhe zu renovieren und dich einzurichten. Miete und Kaution sind laut Vertrag ab 1.1. fällig. So kenne ich das.
Und oft hat der Vormieter für den Monat dann schon die Miete gezahlt, ist aber eher raus. Die Vermieterin hat also auch keinen Verlust.
Die Miete ist am dritten Werktag des Monats fällig. Die Kaution darf in drei Raten gezahlt werden.
Wer hat schon Lust am 1.1. Feiertag eine Übergabe zu machen........sieh das doch mal bisschen locker!!!!! 😊
Ohne Bevollmächtigung würde Dir der Verwalter nichts aushändigen. Mach Dir also keine Sorgen und freue Dich das Du so frühzeitig die Schlüssel bekommst. Ich habe das bei meinen Mietern auch schon gemacht, wenn das Vertrauen vorhanden war.
Wenn dir eine Hausverwaltung, die ja im Auftrag der Eigentümerin handelt, sagte, dass es in Ordnung geht, dann kannst du dich auch drauf verlassen. Man bestätigte dir ja am Telefon, dass es kein Mißverständnis gibt und du die Wohnung bekommst, obwohl die Kaution noch nicht bezahlt ist. Du solltest dir also keine Sorgen machen.
Lass die also die Schlüssel geben und überweise Anfang Januar ganz normal die Miete plus die Kaution oder zumindest 1/3 der Kaution, falls du in 3 Raten zahlen möchtest.
wenn das Mietverhältnis am 1.1.2018 beginnt, ist es denn möglich, die Schlüssel und Übergabeprotokoll davor zu erhalten, ohne die Kaution und Miete gezahlt zu haben?
Natürlich ist das möglich.
Die Kaution darf in drei Raten gezahlt werden, 1. rate mit der ersten Miete und muss am 3. Werktag im Januar angewiesen sein.
Die Hausverwaltung bot mir an, schon morgen die Übergabe zu machen, erwähnte jedoch nichts von einer Kaution. Habe nachgefragt, diese meinten, es sei OK für die Vermieterin.
Dann ist doch alles in Butter.
Jedoch klingt das für mich total untypisch, die Schlüssel ohne Kaution zu übergeben. Was meint ihr?
Nein völlig normal.
Untypisch ist für mich mittlerweile, dass die Mieter die Kaution in drei Raten zahlen, was sie zwar dürfen, aber so gut wie nie in Anspruch nehmen, weil sie z.B. ein Kautionsparbuch einrichten.
Entschuldige, aber die erste Rate muss zum Mietbeginn, also 1.1.18, gezahlt worden sein und nicht erst mit der Miete. Die zweite und dritt Rate ist dann mit der Miete bis zum 3. Werktag (=Bankarbeitstag) der beiden Folgemonate anzuweisen.
Klar kann man sich anders einigen, aber das ist geltendes Recht.
Frohe Weihnachten wünscht dein Freund albatros!
Dein Einwand ist korrekt, Dir auch ein schönes Fest.
Da aber hier der 1. Januar ein Feiertag ist, dürfte doch die Zahlung am 2. Januar doch ausreichend sein, oder?
Eine vertragliche Renovierung ist nicht vorgesehen, da ich die Wohnung unrenoviert bekommen werde.
Ich kenn das nämlich aber auch so, dass die Schlüsselübergabe eigentlich ab dem Mietverhältnis ist