Kann man beim Auszug die Wände teilweise streichen?
Wir haben bald Übergabe von unserem alten Wohnung. Die Wände hatten wir gleich weiß gelassen und soweit sehen sie auch noch sehr gut aus.
Nur ein paar Bohrlöcher (die wir schon zu gespachtelt haben) und ein paar kleinere Stellen, die man mit dem Schmutzradierer nicht wegbekommt fallen auf.
Muss man die Wände komplett streichen oder kann man einfach die entsprechenden Stellen nur überstreichen, in der Gefahr, dass man nicht den gleichen Weißton trifft?
6 Antworten
Müßt Ihr überhaupt streichen?
Habt ihr die Wohnung unrenoviert übernommen, könnt Ihr sie auch unrenoviert zurück geben. Die Löcher sind schon zu und somit wäre es eben ggf. Sache des Vermieters oder des Nachmieters, die Wände wieder schön zu machen.
Redet mit Eurem Vermieter. Mir als Vermieter ist das immer am Allerliebsten. Dann kann man mit dem Mieter auch besprechen, welche Farbe er ggf. nehmen soll und meist stellen wir dann einfach die weiße Farbe unseres favorisierten Herstellers kostenlos zur Verfügung oder übernehmen das Streichen gleich ganz selbst.
Und nun kommt es auf den feinen Unterschied an. Es ehrt Euch, wenn Ihr fleckige Wände als Schäden anseht. Andere meinen, das ist nichts.
Grundsätzlich aber ist zu unterscheiden zwischen echten Schäden und Abnutzung. So, wie Du es beschreibst, handelt es sich lediglich um Abnutzungsspuren, weil es nur ein paar Löcher sind und nicht sehr viele und sehr große.
Wenn Ihr, was ich ebenfalls positiv finde, die Wände einfach schön weiß hinterlassen wollt, nehmt eine gute Farbe vom Farbenfachgeschäft oder Markenfarbe z. B. von Alpina. Dann genügt meist wirklich ein Anstrich und die Wand ist gleichmäßig weiß. Vermutlich reicht ein kleiner Eimer.
Bleibt die Klärung des Begriffes Schäden. Abnutzung oder Zustandsverschlechterung der Mietsache bei vertragsgemäßem Gebrauch sind mit der Miete bereits abgegolten.
... und dennoch bleibt eine Grauzone, die im Einzelfall betrachtet und entschieden werden muss.
Der eine meint, das Rauchen in der Wohnung und die daraus resultierenden, stinkenden Nikotinablagerungen sind auf normale Nutzung zurück zu führen und deshalb vom Vermieter hinzunehmen und der betroffene Vermieter ist der Ansicht, dass ihm hierdurch ein großer Schaden zugefügt wurde.
Die Wand nur stellenweise streichen wird nicht funktionieren. Das wird mit Sicherheit fleckig und vom Vermieter nicht akzeptiert. Sofern du also überhaupt die Pflicht zu streichen hast, dann die komplette Wandseite, die nicht mehr schön ist.
Fleckige Wände muss der Vermieter nicht akzeptieren. Streicht doch gleich die ganze Wand.
Nein. Ihr schuldet "sachgerechte Ausführung in mitllerer Art und Güte" und keinen Pfusch nach der Methode TippEx.
Ich stelle mir gerade eine Wand vor, die insgesamt "noch gut aussieht", aber "nur" stellenweise dunkle Schmutzflecken und helle Farbtupfer aufweist. Würdet ihr die übernehmen wollen?
wand komplett ist besser und dauert auch nur 5 minuten
Wenn man's gscheit machen will, 10 Minuten und wenn es nicht beim ersten Mal deckt, eben nochmal 10 Minuten für den zweiten Anstrich. Dann aber auf saubere Übergänge zu anderen Decken und Wänden achten.
man streicht nicht für sich, man streicht für den vermieter, 5 min reichen
Laut Vertrag und Kündigungsbestätigung sollen wir alle zu verantworteten Schäden beseitigen.
Welcher Weißton das ist, weiß die Hausverwaltung nicht mehr