Ich habe weniger Kaution zurück bekommen, als ich eingezahlt habe...

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Es kann sein, dass ein Teil der Kaution für Nach- bzw. Ausbesserungen verwendet wurde oder aber in die Nebenkostenabrechnung fließt. Wenn dem so ist, hast Du allerdings ein Anrecht darauf, zu erfahren, für was der Betrag eingesetzt wurde. Dies schon allein deshalb, weil der Vermieter nicht beliebig Kautionsgelder verwenden darf. Du müsstest also eine Endabrechnung erhalten.

Kann sein, das noch nen Teil wegen der Nebenkostenabrechnung einbehalten wurde ???

Habt ihr ne Ahnung, warum ich jetzt plötzlich weniger Kaution wiederbekommen habe?

Nö, meine Glaskugel ist in der Werkstatt;-)

Darf der Vermieter eigentlich einfach so mir weniger Kaution wiedergeben ohne dass ich etwas davon weiß für was er mein Geld benötigt hat?

Nein, ohne anzugeben warum weniger Kaution zurückgezahlt wurde, darf er das nicht.

Schreib Deinen Vermieter, am besten per Einwurfeinschreiben, an und forder ihn auf die restliche Kaution auszuzahlen bzw. einen Grund zu nennen warum/wofür er 140 € einbehalten hat.

Sollte er auf Deine Kosten das Zimmer reinigen lassen haben ohne Dir Gelegenheit zu geben bzw. eine Frist zu setzten um das selbst zu machen, wäre das nicht rechtens.

Cori89 
Beitragsersteller
 07.10.2011, 10:10

schade, dass deine Glaskugel grad nicht funktioniert ;)

Aber danke, das hilft mir schonmal, dass er das Zimmer nicht einfach reinigen darf, ohne mir Gelegenheit zu geben :)

Moin Cori89,

ich vermute mal Dein Vertrag, war auch möbliert ausgeschrieben. Wenn ja, abnutzungs-Erscheinungen gibt es überall. Und die restlichen 140 € wollen Deine Ex-Vermieter sich selber gönnen. Drohe ihnen mit einer Anzeige wegen versuchten Betruges und öffentlich Machung ihres Verhaltens. Ansonsten ist das Problem, Dein Vertrag! Da weiß ich nicht was genau vereinbart war! Aber ansonsten siehe oben.

Verlange eine Abrechnung deiner Kaution vom Vermieter, dann hast du Klarheit, was abgezogen wurde. Allein schon wegen der Verzinsung (Banknachweis) der Kaution muss es eine klare Abrechnug geben. Wenn es einen unberechtigen Abzug gegeben hat, fordere unter entsprechender Fristsetzung mit Datumsangabe zur Zahlung auf.