Widerspruch bei der Polizei einlegen?

Hallo zusammen,

ich habe mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg und der Bundespolizei beworben. Bei beiden gab ich an, dass ich an ADHS in meiner Kindheit und im Jugendalter litt. Da ich wusste, dass dies zu einer Absage führen kann habe ich von meiner Psychologin ein Gutachten anfertigen lassen und beiden Bewerbungen angefügt. Das Resultat war, dass ich bei der Bundespolizei zum Einstellungstest eingeladen und bei der Landespolizei abgelehnt wurde. Soweit ich weiß, richten sich beide Ämter an den Richtlinien der PDV 300. Die Begründung der Landespolizei lautet, dass eine solche Erkrankung niemals völlig ausheilt und ich anfang 2020 nochmals Ritalin La 20 mg verschrieben bekommen habe. Zu dieser Zeit startete der Lockdown und ich war mir unsicher, ob ich den Unterricht so schaffen würde. Diese Befürchtung war unbegründet, ich habe von dem Ritalin kaum etwas genommen. Daher möchte ich bei der Landespolizei Baden-Württemberg Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen.

Nun zu meiner Frage, wie verfasse ich ein solches Schreiben korrekt ich habe mir schon Gedanken gemacht, bin mir allerdings unsicher daher wende ich mich an euch.

Danke für eure Hilfe

Hier ist mein erster Entwurf eines Widerspruches:

Widerspruch zur Ablehnung vom 15.01.2021 Aktenzeichen:...

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 22.12.2020 habe ich mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg beworben. Ich gab an, in meiner Kindheit und im Jugendalter, an ADHS gelitten und in Behandlung gewesen zu sein. Da ich wusste, dass dies nach PDV 300, zu einem Ausschluss führen kann, bat ich meine Kinder- und Jugendpsychologin ein psychologisches Gutachten anzufertigen, dies lag ebenfalls meiner Bewerbung bei der Bundespolizei bei. Nun wurde ich am 20.01.2021 darüber informiert, dass ich trotz des Gutachtens von Ihnen aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen wurde. Dies geschah auch, ohne mich am Auswahltest teilnehmen zu lassen und mich polizeiärztlich zu untersuchen, um den Einzelfall zu überprüfen. Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden. Daher lege ich Widerspruch ein.

Zur Begründung:

Ihre Absage stütz sich darauf, dass Personen mit ADHS psychisch instabil sein können, dennoch gibt es den Einzelfall, der hier nicht überprüft wurde. Außerdem bestätigte ein Schreiben meiner Kinder- und Jugendpsychologin (Name), dass ich zu allen Qualitäten gut orientiert bin und sie keinen Grund sehe, dass ich nicht am Auswahlverfahren teilnehmen und später den Polizeiberuf ausüben kann. Die Prognose äußert sich in keinem Fall negativ über meine zukünftige Entwicklung. Ebenfalls wie ich in meiner Bewerbung angegeben und oben bereits erwähnt habe, habe ich mich bei der Bundespolizei beworben. Dort wurde ich, trotz des Wissens, um mein ADHS, eingeladen am Auswahltest teilzunehmen.

Daher bitte ich, Ihre Entscheidung zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewerbung, Polizei, Recht, widerspruch
Bekomme ich die Kosten für den Widerspruch (Einschreiben) gegen eine fälschliche Mahnung wieder?

Hallo, ich beziehe mich auch auf eine andere Frage hier im Forum, die mir sehr geholfen hat. Es ging darin um eine Mahnung erst von PAIJ Service GmbH, dann von Delta Inkasso und dann vom Amtsgericht Mayen. Bei den Fragestellern ging es um ein verwechseltes Konto bei einer Zahlung an der Tankstelle.

Bei mir ging es angeblich um einen Kaufvertrag bei IKEA, das war Anfang 2020. Ich war tatsächlich um diese Zeit bei IKEA, war mir aber keiner Schuld bewusst, da der Kauf reibungslos ablief. Nun kamen im Laufe des letzten und diesen Jahres mehrere Mahnungen, die ich einfach ignoriert habe (da ich schon mal so einen Fall hatte und der ist so im Sande verlaufen) und nun vor Kurzem sogar ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Mayen. Interessant ist, dass sowohl PAIJ als auch Delta Inkasso als auch die nun klagende Rechtsanwaltskanzlei NM ihren Sitz an derselben Adresse haben...

Ich habe auf diesen letzten Mahnbescheid hin nun bei IKEA angefragt und die Antwort bekommen, dass gegen mich keine Forderung vorliegt und IKEA auch nicht mit PAIJ zusammenarbeitet (von dem ja die erste Mahnung kam). Daher habe ich den Rat in der vorgenannten Frage bzw. einer der Antworten hier im Forum befolgt und gegen alles Widerspruch eingelegt sowie PAIJ postalisch mitgeteilt, dass ich belegen kann, dass die Forderung ungerechtfertigt ist und dass sie keinen Eintrag in Schufa oder einer anderen Datei anlegen dürfen. Dies alles per Einschreiben.

Meine FRAGE lautet nun: Ich hatte ja nun mindestens finanziellen Aufwand mit den Einschreiben, zwar nur 6 €, aber ich möchte denen eigentlich keinen Cent geben. Zudem ist es jedesmal nervig, wenn so ein Brief kommt und ich fühle mich einfach belästigt. Kann man denen irgendwie zeigen, dass das nicht OK ist, indem man mindestens die 6 € zurückfordert?

Ich halte euch zukünftig auf dem Laufenden, wie das Ganze ausgeht.

widerspruch, Mahnung
Aufhebungsbescheid des Arbeitslosengeldes ,wegen Antrag auf voll Erwerbsgemindert

Hallo,ich möchte gerne wissen ob der Aufhebungsvertrag vom Arbeitsamt rechtens ist, denn ich habe bis jetzt nur ein Bescheid bekommen das ich voll erwerbgemindert bin und einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe stellen soll. Den Antrag habe ich gestellt. Meine Vorgeschichte ist das ich schon Ausgesteuert bin,immer noch Arbeitsunfähig und dann Arbeitslosenged bekam und diesen haben sie jetzt aufgehoben mit der Begründung.Sie bezogen Arbeitlosengeld unter Anwendung der Nahtlosigkeitsregelung nach §145 SGB3 hat ANspruch auf Arbeitslosengeld auch,wenn noch nich verminderte Erwerbfähigkeit festgestellt wurde.Die Feststellung trifft die Rentenvers..Diese Feststellung wurde mit dem Bescheid bereits mit der Ablehnung der Reha und der vollen Erwerbsminderung festgestellt. Müsste ich nicht so lange Arbeitslosengeld bekommen bis ich eine Bewilligung von der Rente bekomme?Habe das gefunden. Klage beim Sozialgericht: -Sie stünde den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung wegen Erkrankung-Klage und Widersprch- Ihr gesundheitliches Leistungsvermögen wird nämlich fingert, das heißt, es muß so entschieden werden ,als liege es tatsächlich vor,solange, bis Sie Rente wegen voller Bzw. teilweise erwerbsminderung bekommen.Die Regelung des §145 SGB3 schützt sie das widersprüchliche Beurteilungen der Leistungfähigkeit durch die Agentur für Arbeit auf der einen Seite und ihre Rentenversicherung zu ihren Lasten gehen.Die Uneinigkeit dieser Stellen darf nicht dazu führen, dass ihnen beide Leistungen verwehrt blieben, das ALG1 und die Rente wegen Erwerbsminderung.Kann Ich das als widerspruch nehmen?

erwerbsminderungsrente, widerspruch
Paypal Lastschrift widersprechen, ist das möglich?

Hallo,

kurze schilderung:

Habe auf eBay etwas gekauft und direkt storniert weil es (falsche Angabe vom Verkäufer) nicht das passende Teil für mein Auto war.

Verkäufer hat kauf abbruch zugestimmt und mir mein Geld auf PayPal zurückerstattet.

So jetzt wird morgen von meinem Konto 349,90€ abgebucht, die ich dringend Brauche um mir die richtigen Teile für mein Auto ( was in der Werkstatt steht ) zu kaufen.

Laut Paypal kann ich die rückerstattung erst am Freitag nächste Woche haben, da der Status noch offen ist. Kein Plan was die mit dem Geld machen.

Ich habe denen schon Angeboten das ich der Lastschrift widerspreche & die einfach die Rückzahlung vom Verkäufer nehmen sollen ( ist ja Plausibel weil beides die selben Summen sind und beide Beträge auf dem Konto von PayPal sind.

Das lehnte Paypal ab mit der Begründung "wir können nicht auf Rückzahlungen zugreifen" was ich nicht denke ! Natürlich können die auf ihr Geld zugreifen, schließlich ist ja die Rückzahlung auf dem PayPal Konto hinterlegt, bloß ist sie für mich nicht anfassbar bis die "geprüft" haben.

Was meint ihr, soll ich einfach meiner Bank morgen nach dem PayPal abbucht sagen das die der Lastschrift widersprechen sollen, und mein Geld zurück aufs Konto buchen sollen?

Kann ich dadurch ärger bekommen?

Schließlich beklaue ich ja Paypal nicht, ich sorge dafür das mein Geld auf meinem Konto bleibt & die können die Rückzahlung vom Verkäufer behalten...

Danke für eure Antworten :)

Konto, Lastschrift, paypal, widerspruch, Widerruf