Zurück zum zusammen veranlagten Bescheid?
Hallo, ich habe einen Widerspruch nach dem Erhalt des zusammen veranlagten Steuerbescheids eingelegt, da mir meine Software sagt, dass ich da besser komme. Nun kam der einzeln veranlagten Bescheid und er ist nicht besser, sondern ich soll zurückzahlen. Kann ich nun nochmal Widerspruch einlegen und wider zum zusammen veranlagten Bescheid zurück?
5 Antworten
Was nicht bestandskräftig ist, kann geändert werden.
Allerdings wirst Du mit diesem Verhalten nicht der Lieblingskunde des Finanzamtes und ausserdem muss ja der Ehepartner auch zustimmen.
da mir meine Software sagt, dass ich da besser komme.
Vermutlich eine Fehleingabe. Aber wie sah es denn für den anderen Beteiligten aus? Bei der Zusammenveranlagung sind ja immer zwei beteiligt.
naja, immerhin müssen die Bedingungen des Abs. 2 erfüllt sein:
Danke für die sachliche, ehrliche und richtige Antwort. Hat mir sehr geholfen !!!
und deine Frau bzw. dein Mann?
Man muss die festgesetzte Steuer aus beiden Bescheiden zusammenrechnen und dann mit der festgesetzten Steuer der Zusammenveranlagung vergleichen.
Nur so kann man feststellen, was günstiger ist.
Nur unter den Bedingungen von Abs 2 kann eine Änderung erfolgen:
Danke für die schnellen Antworten, ich hatte mich da etwas falsch Ausgedrückt. Ich hab schon beide Steuerbescheide gemeint, im Ganzen gerechnet müssen wir jetzt nachzahlen, wo wir erst etwas herausbekommen haben.
Ich kann mir schon denken, dass das dem Finanzamt nicht gefällt, aber mir schenkt auch keiner was, wenn ich also Widerspruch einlegen kann, werd ich es zumindest Versuchen. Danke nochmal für die vielen Antworten.
Wie sieht der Bescheid deiner Frau aus? Du musst ja beide zusammen betrachten.
NEIN. Das Finanzamt ist kein Spielcasino, wie es dem Herren oder der Damen gerade so am Besten in den Kram passt. Eigentor geschossen?
Habe nie behauptet, allwissend zu sein. Man kan auch mal danebenliegen. Mein Steuergedöns ist das eh nicht. Big brother Finanzamt is now watching you und your wife or your husband. Have fun;-) Ich hab selbst noch mit der Abgabe am 31.07.2020 für letztes Jahr zu kämpfen. So hat halt jeder seine Baustellen, ob mit oder ohne Ahnung.
Da liegst du falsch, was nicht bestandskräftig ist, kann geändert werden. wfwbinder hat recht und du hast keine Ahnung.