Hallo
Kann man die Anordnung der Unpfändbarkeit auf einem P-Konto nach 907 ZPO beantragen wenn eine Vorpfändung eingegangenen ist oder muss erst eine richtige Pfändung eingehen da ein vorläufiges Zahlungsverbot auf dem Konto höchstens einen Monat gültig ist aber ansonsten wie eine Pfändung wirkt