Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage, die mir während meiner Arbeit gekommen ist. Wir ziehen aufgrund von Einzugsermächtigungen monatlich einen Beitrag für das Mittagessen der Kindergartenkinder bei den Eltern ein. Dieser ist vertraglich festgelegt. Jetzt hatte ich einen Fall, wo gegen jeden Einzug bei der Bank Widerspruch eingelegt wurde. Auf Mahnungen wurde nicht reagiert. Nachdem wir einen Mahnbescheid zugestellt hatten lief der Schuldner dann mal hier auf, um uns zu beschimpfen. Meine Frage zu dem Fall: Ist es nicht strafbar, jemandem eine Einzugsermächtigung zu erteilen und dann gegen jede Abbuchung Widerspruch einzulegen? Kann man da neben der Hauptforderung gerichtlich irgendetwas anderes noch geltend machen (z.B. Betrug). Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
Widerspruch gegen Lastschrift strafbar?
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