Nach langem Suchen gebe ich auf und stelle meine Frage nun doch hier :)
Und zwar folgender Sachverhalt:
- Bartholomäus Skarabäus Peingebreck ist Berater für die Firma Käfer AG.
- Er arbeitet seit 11 Monate für einen Kunden in der Samsa-Straße
- Das Projekt ist 25 km vom Dienstort (erste Tätigkeitsstätte) und 20km von zu seinem Hause entfernt.
- Er besucht seinen Dienstsitz (25km entfernt) einmal im Monat.
- Das Projekt (20km entfernt) besucht er an ca. 5 Tagen die Woche.
- Die Fahrt zur Arbeit liegt auf einem Teilstück von 13km auf dem gleichen Weg zum Dienstort.
Nun weiß er nicht wie man das angeben muss, ist die Fahrt von zu Hause zum Projekt eine Dienstreise? Da das Projekt näher an der Wohnung liegt als der Dienstort ändert sich ja die erste Tätigkeitsstätte, da er auch mehr als 1/3 im Monat im Projekt ist?
Sind dann Fahrten zum Dienstort eine Dienstreise und Fahrten zum Projekt Pendlerpauschale?
Fahrten mit dem Dienstwagen zum Projekt müssten ja dann wie Fahrtren ins Büro über die 0,03% abgerechnet werden?
Oder gilt die Pendlerpauschale dann anteilig für die "gemeinsamen" 13km und der Rest ist die Dienstreise?
Würde die erste Tätigkeitsstätte der Dienstort bleiben wenn er 2/3 im Monat im Projekt ist der Dienstort aber näher an der Wohnung wäre?
Danke für schonmal die Erleuchtung.