Zwangsübernachtung am Dienstreiseziel
Mein Arbeitgeber ist eine große bundesweite Behörde.
Ich werde in behördeneigenen Bildungsstätten als Dozent eingesetzt und soll neuerdings auch dann in diesen Bildungsstätten bei mehrtägigen Einsätzen (zwangs-)übernachten, wenn diese nur 40 km von meinem zuhause erntfernt sind.
Alternativ darf ich auf eigene Kosten und unversichert nachhause fahren. Ist das tatsächlich in Ordnung?
2 Antworten
Wenn die Veranstaltung auf mehr als einen Tag angesetzt ist, ja. Es ist eine betriebliche Veranstaltung, sie hat einen Zusammenhang, die Übernachtung wird gestellt.
Wer sich zwischendurch entfernen will kann das tun, macht es aber auf eigene Kosten und Verantwortung.
Das wäre auch in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen nicht anders. Wenn die z. B. eine Vertriebsleiter Tagung über mehrere Tage in Berlin mit Übernachtung im Tagungshotel ansetzen, dann gilt das für alle, auch für die Berliner. Wollen sie es anders, ist es auch deren eigene Sache.
Setze mal statt Dozent Führungskraft der Bundeswehr und als Einsatz Manöver. Wie würdest Du es dann sehen?
Ich kann da nichts anstößiges finden, letztendlich hast Du ja immer noch die Wahl. Wenn Du Dich verweigerst macht es irgendwann ein anderer, ab dann darfst Du nur noch zu Hause übernachten.