Bekommt man ausgelegte Kosten für eine nicht angetretene Dienstreise erstattet?
Wenn ich eine Dienstreise plane und in Vorlage trete, sie dann aber nicht wahrnehmen kann, bekomme ich dann von meinem Arbeitgeber die Kosten trotzdem erstattet?
2 Antworten
Wenn Dein Arbeitgeber die Dienstreise bereits genehmigt hat, dann wird/muss er für die Vorleistungen auch aufkommen.
Wenn Du aber aus Eigeninitiative schon Kosten verursacht hast - dann liegt es im Ermessen des Arbeitgebers diese Kosten zu erstatten.
Bei Firmen mit eigener Reisekostenordnung wirst Du leer ausgehen.
Ich denke, dass kommt auf den Grund der Absage der Reise an. Wenn ich verschlafe und den Flieger verpasse und nicht zu meinem Termin erscheinen kann... Wenn ich aber nachweislich krank bin, dann kann der Arbeitgeber mir die Reisekosten doch nicht so einfach aufs Auge drücken.