Vom Urlaub direkt zum Kunden -> betrieblich oder privat?
Guten Tag,
ich fahre mit meinem Dienstwagen von meiner Betriebsstätte zum Kunden und dann direkt in den Urlaub.
Im Anschluss des Urlaubes würde ich direkt zum Kunden fahren, da eine vorherige Fahrt zur Betriebsstätte zeitlich und wirtschaftlich unsinnig wäre (1600 Kilometer Umweg).
Standort Betriebsstätte = nördlich
Standort Kunde =südlich
Meine Frage:
Betriebsstätte -> Kunde = betrieblich (auf dem Weg in den Urlaub habe ich einen Termin gelegt, direkt am neuen Projektort)
Kunde -> Urlaub (nach Italien) = privat
Urlaub -> direkt zum Kunden = ???
Die Intention wäre demnach meinen Kunden zu besuchen und das Projekt zu starten.
Einen Rückweg in den Norden ergibt betriebstechnisch und wirtschaftlich und zeitlich überhaupt keinen Sinn. Wie soll ich die Fahrt Italien -> Kunde deklarieren? Ich bitte um ehrliche und steuerlich korrekte Antworten. Da ich das Fahrtenbuch (elektronisch) rechtskonform nutzen möchte.
2 Antworten
Ein "Steuerguru" sollte das selbst wissen.
Dein Urlaubsort interessiert das Finanzamt nicht, sondern nur die Entfernung zwischen deinem Wohnort und der Arbeitsstelle (das kann auch der Kunde sein).
Der BFH hat genau anders entschieden -> (Aktenzeichen: VI R 94/01)
Clevere Firmenwagenfahrer legen einen beruflichen Termin auf den Tag, an dem sie von zu Hause in den Urlaub aufbrechen wollen. Dieser Termin liegt möglichst weit vom Wohnort entfernt und auf der Strecke in den Urlaub. Dann tragen sie diese Fahrt "Arbeitsstätte - Termin" als berufliche Fahrt im Fahrtenbuch ein und beginnen erst vom Termin aus ihre Privatfahrt in den Urlaub. Dieser Trick funktioniert auch am Rückreisetag.
Bei mir geht es auch um den Rückreisetag von meinem Urlaub.
Da hier aber niemand eine konkrete Antwort geben kann, schaue ich mich anderweitig um.
Finde die Aussagen immer so geistreich -> musst du ja wissen oder "mach" es doch einfach wenn es plausibel ist etc.
Meine Güte dieses Forum ist schwach. Eine einzige Frage kann nicht konkret beatnwortet werden sondern mit Klugschiss genau so schwammig wie vorher.
Hier sollte es Hilfe geben, die MIR hilft. Denn es ist meine Frage. Und NEIN keiner konnte hier helfen. Sehr schwach.
Zeitverschwendung beiderseits.
Warum die gleiche Frage nochmal?
Soso, würdest Du. Ich nicht.
Du kannst hier modifizieren oder sonstwas.
Zweimal habe ich Dir gesagt, dass Du das, was Du als Werbungskosten geltend machen willst, dem Finanzamt glaubhaft bzw. belegen musst.
Es hilft Dir absolut nichts, wenn Du hier eine Antwort bekommst, die Dir gefällt bzw. die Du gerne lesen willst.
Also schreib in Deine Erklärung rein, was Du willst.
Als Selbständiger sind es Betriebsausgaben!
Ich konnte von niemanden aus meinem Freundeskreis, die sich einigermaßen auf diesem Gebiet auskennen, eine vernünftige Aussage erhalten.
Mir geht es nur darum, ob es generell möglich ist direkt vom Urlaub zum Kunden zu fahren. Ja ich kann es Belegen, dass ich einen Kunden besuche und in Rechnung stelle. Dennoch gehe ich hier nicht von meiner Denkweise aus, sondern möchte eine feste gesetzliche Aussage dazu haben. Falls dies jemand überhaupt geben kann.
Vielen Dank
Dann sind es Glbaeben BA - ist aus der Frage nicht zu folgern.
Was Du als "feste gesetzliche Aussage" bezeichnest findest Du im EStG.
Das ist aber unerheblich.
Wichtig ist doch nur, dass das Finanzamt Dir folgen kann oder muss.
Nochmal Abstrakt -> Ist es generell möglich vom Urlaub direkt zum Kunden zu fahren und diese Fahrt als Betriebsfahrt zu werten? Ja oder Nein? :)
Vielen Dank (PS: mir reicht ein JA oder NEIN in diesem Fall aus)
Noch antworte ich wie ICH will.
"Wichtig ist doch nur, dass das Finanzamt Dir folgen kann oder muss"
Danke. Ich warte auf eine zweite Meinung dazu. Das FA kann immer folgen wenn es gesetzlich konform und plausibel ist. Aber das ja nicht meine Frage.
Die aber ist bereits beantwortet - "Also schreib in Deine Erklärung rein, was Du willst."
Ob die Frage für MICH beantwortet ist entscheide ich auch selbst ;)
Und das ist sie nicht mal im Ansatz. Keine Antwort Ihrerseits hat mir geholfen. Dennoch danke. VG
Würde evtl beide Fragen nochmals durchlesen. Dann fällt sicher was auf. Solche Antworten bringen mich nicht weiter. Siehe bitte neue, modifizierte und auf den Punkt gebrachte Frage. Danke