Darf die Stadt wegen Versäumnis Elternbeitrag f. 3 Jahre nachträglich einfordern?
Hallo zusammen, ich habe Post vom Jugendamt der Stadt Remscheid bekommen, indem ich aufgefordert werde, meine Einkommensnachweise für 2010, 2011 und 2012 einzureichen, damit das Elterngeld für die Betreuung festgesetzt und eingefordert werden kann. Sie haben nach 3 Jahren bemerkt, dass mein Kind nun vor der Grundschul-Entlassung steht und wollen mir jetzt die Kosten dafür aufs Auge drücken mit der Begründung, dass sie bedauerlicherweise erst jetzt in meinem konkreten Fall zur Bearbeitung kommen. Mein größeres Kind war bis 2010 ebenso dort in der Betreuung, sodass mein 2. Kind als Nachzügler kostenfrei gestellt wurde. Meine Frage: Darf die Stadt die Betreuungskosten/Elterngeld jetzt überhaupt noch geltend machen?
Schönen Gruß marnic
1 Antwort
Hallo, anscheinend ist eine Nachzahlung rechtlich ok. Städte und Gemeinden haben nur eine Entscheidung zu einem Musterklageverfahren abgewartet. Seit dem rechtskräftigen Urteil (Verwaltungsgericht Arnsberg, 9 K 1632/11) wurden vielerorts " Rückwirkende Korrekturen " verschickt, so wie ggf. in deinem Fall. Um soziale Härten zu verhindern, können betroffene Eltern einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Hier einmal näheres zu Kitagebühren Nachforderungen in Hagen : http://www.wochenkurier.de/archiv/2012/11/07/kita-gebuehren-in-hagen-700-nachzahlungen/
Gruß K.