Kundin droht mit Anwalt, besteht eine Nötigung mir gegenüber?
Guten Abend, ich hatte eine Kundin die vor ca 9 Monaten einen Schuh gekauft hat (Lederschuh von Lacoste), dieser ist nun jedoch kaputt und wurde auch augenscheinlich sehr schlecht behandelt.
Die Kundin kam vor kurzem in mein Geschäft (ich bin stellv Filialleitung) um einen neuen Schuh dafür zu bekommen, ich habe ihr gesagt das wir hier von keinem Materialfehler sprechen sondern das das ein Verschleiß darstellt da die Ware durch unsachgemäße Behandlung verschmutzt und verzogen war und sich unter anderem dadurch der Kleber zur Sohle gelöst hat.
Ich habe dennoch auf die Beweislastumkehr die nach 6 Monaten der Fall ist verzichtet und kulant reagiert nach Absprache mit dem Vorgesetzten, und ihr angeboten das ich ihr in nur diesem Moment über den Kaufpreis einen neuen Schuh geben kann und dieses Angebot einmalig ist, dennoch wollte sie einen Gutschein oder das Geld haben.
Die Kundin hat mir mehrfach im Gespräch gesagt das sie bei einem Anwalt arbeitet und wenn ich den Schuh nicht sofort reklamiere und ihr einen Gutschein/Geld gebe sie einen Anwalt einschalten und überall erzählen wird wie schlecht ich als Verkäufer und unser Laden ist. Sie hat sich lautstark verhalten und so agiert das alle sich im Laden befindlichen Kunden und Mitarbeiter dieses mitbekommen haben und versucht mich als unfähig und dumm darzustellen.
Nun hat sich die Kundin direkt beim Arbeitgeber beschwert und wieder mit dem Anwalt gedroht und gesagt das sie rumerzählen wird was ich für ein schlechter Verkäufer bin bzw wie schlecht auch die Ware des Unternehmens ist, dazu muss ich sagen das ich eine mehr als positive Kundenresonaz habe und 99% der Menschen mit mir mehr als zufrieden sind. Wir sind jedoch ein sehr kleines Geschäft.
Liegt in dem Falle das sie mir lautstark vor Kunden und Kollegen mit dem Anwalt droht ein Tatbestand der Nötigung vor? Da sie nicht im Recht war, aber von mir mit den Drohungen versucht ein von mir nicht rechtmäßigen Verhalten gegenüber meines Arbeitgebers zu erzwingen was arbeitsrechtliche Konsequenzen mitsich tragen kann?
LG, Phillip aus Mannheim
3 Antworten
Stimme meinem Vorredner zu. Es gibt immer Kunden, die unzufrieden sind, vielmals liegt es auch gar nicht an dir, oder der Ware, sondern diese Menschen sind mit sich unzufrieden.
Lass sie ihr Geld für den Anwalt ausgeben. Der wird ihr das Gleiche sagen, was du ihr bereits gesagt hast. Abgesehen davon ist es lächerlich, nach 9 Monaten einen gebrauchten Gegenstand zu reklamieren.. Also, zurücklehnen und entspannen. Zur Not Hausverbot erteilen. Sie kann sich gern an den Hersteller wenden.
Zum Schuh kann ich nix sagen.
Aber es gibt Leute, die glauben sie könnten sich durch Aufbau von Drohkulissen oder abstrusen Argumentationen einen unredlichen Vorteil verschaffen.
Da hilft nur eins. Cool bleiben. Nicht einschüchtern lassen, nicht provozieren lassen. Und einen Satz wie "Gute Frau, ihnen steht selbstverständlich der Rechtsweg zu. Wenn Sie hier weiter rumbrüllen, erteile ich ihnen dauerhaft Hausverbot. Sie können nun mein Angebot wahr nehmen oder verlassen bitte umgehend das Haus. Ich begleite Sie gerne zur Tür. Bitte nach Ihnen"
Was Bewertungen angeht. Mit ein wenig Erfahrung weiß man Rachebewertungen zu erkennen. Und das können mittlerweile die meisten Kunden.
Ich selbst habe z.B. mal einem Schreibwarenladen hier in der Kreisstadt bei google einen Stern vergeben weil Preis/Leistung und Kundenservice unter a.S. waren und habe es sachlich begründet. Da es insgesamt nur 4 Bewertungen gab und auch keine mehr hinzukamen, hat das den Durchschnitt natürlich runter gerissen. Ein Jahr später war der Laden dicht. Ich bilde mir aber nun nicht ein, daß meine Bewertung der Grund dafür gewesen sei und verspüre weder Genugtuung noch ein schlechtes Gewissen. Sondern da haben wohl andere Kunden ähnliche Erfahrungen gemacht und entsprechende Schlüsse gezogen.
Also ganz ruhig. Wenn in Eurem Laden alles stimmt, könnt ihr solche Krakeler ruhigen Blutes hochkant rauswerfen, weil dahinter 50 zufriedene Kunden stehen, an denen ihr verdient. An den Krakelern verdient ihr nämlich nichts und genau das ist ja deren Ziel.
Stimm Dich halt mal mit Deinem VG ab, wie ihr mit solchen Fällen umgehen wollt.
Wie hat sich denn dein AG geäußert? Für solche Fälle gibt es übrigens ein probates Mittel: Hausverbot. Selbst als Ladenbetreiber muss man nicht jedem Idioten Zucker in den Arsch blasen. Wenn die Dame nochmal kommt, weist du sie höflich aber bestimmt auf die "strafbewehrte Unterlassungserklärung" hin. Da sie ja angeblich beim Rechtsanwalt arbeitet (ich lache immer noch), weiss sie mit dem Begriff was anzufangen. Wahrscheinlich kommt sie eh nur noch zu euch, weil sie woanders nicht mehr bedient wird. Gegen renitente und brüllende "Kunden" hilft übrigens auch ein Anruf bei der Polizei.
Nun sprich mit deinem AG und frage die weitere Vorgehensweise an. Viel Erfolg!