Also für diese GbR gibt man eine gesonderte und einheitliche Steuererklärung ab. Dort wird das Ergebnis dieser GbR eingetragen und auch die abgeführten KapESt und Soli. Das Finanzamt teilt diese Beträge dann nach angegebenen Maßstab von Amtswegen und trägt das in die entsprechende Einkommensteuererklärung. Diese Beträge werden dann beim Gesellschafter als Vorauszahlung zur Einkommensteuer berücksichtigt.

Aber natürlich kann man diese Beträge anteilig auch schon vorweg in seine ESt-Erklärung eintragen.

Konten: KapESt: #2213 Soli: #2216.

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Hallo,

also umsatzsteuerlich machst Du ein Reihengeschäft. Mehrere Unternehmer schließen Umsätze über einen Gegenstand ab und dieser Gegenstand gelang vom ersten Unternehmer (C) an den letzten Abnehmer (J) §3 Abs.6 S.5 UStG. Da C die warenbewegte Lieferung hat, folgt Ihr auf diesen umsatz und der Ort der Leistung ist dort, wo sich die Ware am Ende der Lieferung befindet, also in Jordanien. Somit ist für Deutschland keine Umsatzsteuer zu erheben. Aber ihr müsst den Umsatz in Jordanien versteuern. Dafür solltet Ihr Euch dann mal an Euren Steurberater wenden.

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Hallo Beatrice,

wenn Dein Umsatz dieses Jahr über 17.500,00 € steigt, bist Du ab dem nächsten Jahr USt-pflichtig. Das heißt, Du musst auf Deine Umsätze Umsatzsteuer abführen. Dies musst Du Deinem Provisionsgeber mitteilen und er wird die Rechnungen dann um die USt erhöhen. Erst einmal wirst Du mtl. eine USt-Voranmeldung an das Finanzamt senden müssen. Nach einem Jahr wirst Du davon entweder befreit (wenn <1.000 € USt-Schuld) oder musst vierteljährig (<7.500 €) abgeben. Da Du höchstwahrscheinlich keine Ausgaben haben wirst, existieren auch keine Vorsteuer-Beträge, die gegen die USt rechnen kannst.

Gruß Stefan

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