Eine KG hat zwar den Vorteil, dass die dort entstandenen Verluste mit anderen Einkünften der Gesellschafter auf Gesellschafterebene verrechnet werden können. Aber dies geht nur in der Höhe der Einlage. Danach wird es ein wenig knifflig. Sollte die GmbH & Co. KG evtl. nur mit 100€ pro Kommanditist (Mindesteinlage) ausgestattet werden, bringt einen das nicht viel.
Eine GmbH ist eine juristische Person und somit komplett selbst steuerpflichtig. Verluste werden vorgetragen und Gewinne müssten (nach der Versteuerung KSt/GewSt)ausgeschüttet werden. Hierbei fallen erst einmal Kapitalertragsteuer an, die der jeweilige Gesellschafter in seiner ESt-Erklärung anrechnen als Vorauszahlung kann. Somit kommt es im ersten Schritt zu einer Belastung. Bei der KG fällt erst nur GewSt an, die Gewinne können dann so entnommen werden. Die ESt-Belastung muss dann bei den Gesellschaftern selbst vorgenommen werden.
Dies sind aber nur zwei Aspekte zu diesem Thema. Eine Beratung mit Aufzeichnung aller Planungen etc. wäre hier bestimmt sinnvoll.
Gruß NaFFster