Also für diese GbR gibt man eine gesonderte und einheitliche Steuererklärung ab. Dort wird das Ergebnis dieser GbR eingetragen und auch die abgeführten KapESt und Soli. Das Finanzamt teilt diese Beträge dann nach angegebenen Maßstab von Amtswegen und trägt das in die entsprechende Einkommensteuererklärung. Diese Beträge werden dann beim Gesellschafter als Vorauszahlung zur Einkommensteuer berücksichtigt.
Aber natürlich kann man diese Beträge anteilig auch schon vorweg in seine ESt-Erklärung eintragen.
Konten: KapESt: #2213 Soli: #2216.