Wohnung nachträglich vermietet - Abschreibung und Zinsen absetzen?
Eine zunächst als selbst genutztes Wohneigentum angeschaffte Eigentumswohnung wird nach mehreren Jahren Nutzung vermietet. Können ab Beginn des Mietvetrages die Zinsen auf das laufende Darlehen abgesetzt werden? Und wie verhält es sich mit der Abschreibung der Kaufkosten?
3 Antworten
"Und wie verhält es sich mit der Abschreibung der Kaufkosten?"
Die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten sind zunächst auf den Anteil des Grund und Bodens und den Gebäudeanteil aufzuteilen, der Gebäudeanteil kann dann abgeschrieben werden - die Abschreibungdauer hängt vom Alter des Gebäudes ab, s. hierzu § 7 EStG.
Die Abschreibung für den Zeitraum der Eigennutzung ist verloren, sie ist aber in die Berechnung mit einzubeziehen - sie läuft also schon ab Kauf/Fertigstellung, kann aber erst ab Vermietung angesetzt werden.
Beides kannst du absetzen. Aus meiner Sicht hast du hier durch die Eigennutzung keine wirklichen Nachteile. Außer dass die Jahre mit den höchsten Zinszahlungen natürlich schon vergangen sind
Die Afa vermutlich halt keine 50 Jahre lang, da die Afa der Jahre in denen du die Wohnung selbst bewohnt hast sozusagen verloren ist. Aber das dürfte ja erst in Jahrzehnten eine Rolle spielen.
Zinsen udn Afa ab dem Zeitpunkt als mit den Bemühungen zur Vermietung begonnen wurde (Wohnung war bezugsfertig udn Inserate wurden geschaltet.