Wohnrecht verweigern?
Hallo ihr Lieben ich hätte eine Frage,
Mein Vater ist gestorben und nun hat mein Bruder den Hof übernommen ich habe 2 Jahre Wohnrecht, wie sieht das aus wenn es solche Streitigkeiten gibt dass ich ausziehen will bzw. muss. Ist mein Bruder dann verpflichtet mir die 2 Jahre dann eine Wohnung zu bezahlen? Ich bin volljährig und studiere....
vielen Lieben Dank
2 Antworten
Blume:
Auch bei einem nur schuldrechtlich (ohne dingliche Sicherung) vereinbarten Wohnrecht hat der Eigentümer zu zahlen, es sei denn, dass auf den Wertersatz bei vorzeitiger Aufgabe des Wohnrechts verzichtet wurde (eher selten).
Ok, vielen lieben Dank. Und das kann ich geltend machen mit der Begründung dass es unüberbrückbare Differenzen in der Beziehung zwischen uns beiden gibt?
Blume
Für die Ermittlung des Werts des Wohnrechts, für dessen Ablösung und Löschung im Grundbuch eine Ablösungssumme zu ermitteln ist, fehlt die marktübliche Miete.
Deshalb nur ein Beispiel:
Miete angenommen mtl. 600 €, jährlich 7.200 €, Zins nur 1 %, Dauer zwei Jahre, Barwert = Abfindung 14.184 €.
Ok, vielen lieben Dank. Und das kann ich geltend machen mit der Begründung dass es unüberbrückbare Differenzen in der Beziehung zwischen uns beiden gibt?
Hallo Danke für deine Antwort. Das Wohnrecht ist nicht im Grundbuch eingetragen... Ändert das die Sachlage? Oder muss er trotzdem bezahlen?