Erben-/Eigentümergemeinschaft, Bruder zieht ein ohne genaue bauliche Abgrenzung der Flächen, mietfrei, ist das rechtens?

1 Antwort

Um es richtig zu verstehen, Du bist einer der beiden Brüder die nicht im Haus wohnen. Und Du willst nur für Dich von dem Bruder der nun eingezogen ist für Deinen Hausanteil Miete von ihm verlangen, während Du den bereits bei der Mutter wohnenden Bruder weiterhin kostenlos dort wohnen lassen willst. Natürlich kannst Du nur für den von Deinem Bruder bewohnten Teil die Miete verlangen, und wegen der nicht abgeschlossenen Wohnung sind auch noch Abschläge gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete einzubeziehen. Deinen Lösungsansatz finde ich höchst ungerecht


Morpheus2142 
Beitragsersteller
 11.10.2019, 06:58

Hi Snoopy,

danke Dir für Deine Antwort.

Ja, ich bin einer von den zwei Brüdern die nicht im Hause wohnen.

Nein, ich würde den Mietanteil nicht nur für mich betrachten sondern für alle Anteilseigner.

Ja, es scheint erst einmal ungerecht das einer was zahlen soll während der andere weiterhin mietfrei wohnen können sollte. Der Bruder A ist behindert und sozial schlechter gestellt. Bruder B dagegen beruflich erfolgreich und finanziell unabhängig.

Snooopy155  11.10.2019, 07:31
@Morpheus2142

Auch unter diesen Umständen würde ich von Mietzahlungen absehen, denn die steuerliche Abwicklung bedeutet viel Aufwand, da ihr dann zum einen als Erbengemeinschaft eine Feststellungserklärung machen müßt und daraus resultiert dann, was der Einzelne in seiner Steuererklärung zu deklarieren hat. Einigt Euch doch darauf, dass der einziehende Bruder einfach mehr der Lasten der gemeinsamen Immobilie trägt.

Morpheus2142 
Beitragsersteller
 11.10.2019, 08:42
@Snooopy155

Hallo Snoopy,

besten Dank für Deine Antwort.

Das Thema mit einer Feststellungserklärung kennen wir, das hatten wir anfänglich als noch Mieter im Haus gewohnt haben.

Der Auslöser von der Überlegung ist, das der besagte Bruder permanent in anderen Themen sich quer stellt und seinerseits bis auf den Euro genau berechnet was er bekäme wenn versucht wird bei anderen Erbgütern eine Einigung zu erzielen. Wenn auch das Erbgut nur noch Liebhaberpreise erzielen würden.

Danke Dir für die Antworten. Ich denke wir können das hier abschließen.

Mein Fazit ist: alles baulich sauber zu trennen. Dann kann jeder in seiner Wohnung machen was er will und die Unkosten für das Haus werden anteilig der Wohnflächen verteilt.
Oder wie das BGB es vorsieht alles zu Geld zu machen und dieses gemäß Anteile aufzuteilen.

👋🏼😎

PS: und, ich werde mit meiner Frau ein Testament erstellen, damit meine Kinder nicht in die gleiche Situation kommen.

Snooopy155  11.10.2019, 18:45
@Morpheus2142

Der erste Vorschlag ist die bessere Löung, denn wegen des Wohnrechtes wird die Auflösung der Erbengemeimschaft nicht viel Geld in die Kasse spülen.

Bei einer bereits vorhandenen Erbengemeinschaft wird auch ein Testament nur bedingt hilfreich sein.