Erben-/Eigentümergemeinschaft, Bruder zieht ein ohne genaue bauliche Abgrenzung der Flächen, mietfrei, ist das rechtens?
Hallo zusammen,
vor Jahren ist mein Vater verstorben. Wir sind fünf Kinder und unsere Mutter.
Im Grundbuch stand nur mein Vater als Besitzer. Die Erbanteile sind je 10% bei den Geschwistern und 50% bei unserer Mutter. Vor einigen Jahren haben wir vier Brüder unsere Schwester ausbezahlt und das Haus mit Grundstück übernommen. Unsere Mutter hat zu gleichen Teilen Ihr Erbe an uns vier Söhne geschenkt, im Gegenzug zu einem lebenslangen Wohnrecht.
Nun sind wir vier Brüder zu je 25% Besitzer von Haus und Grund.
Einer meiner Bruder (A) wohnt von Anfang an bei unserer Mutter. Nun ist ein weiterer meiner Bruder (B) in das Haus eingezogen. Das Haus bietet ausreichend Platz. Es ist aber nicht 100%tig geklärt wem welche Räumlichkeiten/Flächen gehören.
Der zwei Bruder (B) ist in Räumlichkeiten eingezogen die früher von meinem Vater vermietet wurden. Baulich liegen diese inmitten aller anderer Räume und sind über das gemeinsame Treppenhaus zugänglich. Die Wohnung selbst besitzt keinen separaten externen Zugang.
Frage 1: Kann ich von meinem Bruder (B) eine anteilige Kaltmiete von 25% vom ortsüblichen Mietpreis verlangen?
Frage 2: Miete für die gesamte Wohnfläche des Hauses oder nur für die innenliegende Wohnfläche?
Besten Dank im Voraus!
Viele Grüße
1 Antwort
Um es richtig zu verstehen, Du bist einer der beiden Brüder die nicht im Haus wohnen. Und Du willst nur für Dich von dem Bruder der nun eingezogen ist für Deinen Hausanteil Miete von ihm verlangen, während Du den bereits bei der Mutter wohnenden Bruder weiterhin kostenlos dort wohnen lassen willst. Natürlich kannst Du nur für den von Deinem Bruder bewohnten Teil die Miete verlangen, und wegen der nicht abgeschlossenen Wohnung sind auch noch Abschläge gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete einzubeziehen. Deinen Lösungsansatz finde ich höchst ungerecht
Auch unter diesen Umständen würde ich von Mietzahlungen absehen, denn die steuerliche Abwicklung bedeutet viel Aufwand, da ihr dann zum einen als Erbengemeinschaft eine Feststellungserklärung machen müßt und daraus resultiert dann, was der Einzelne in seiner Steuererklärung zu deklarieren hat. Einigt Euch doch darauf, dass der einziehende Bruder einfach mehr der Lasten der gemeinsamen Immobilie trägt.
Hallo Snoopy,
besten Dank für Deine Antwort.
Das Thema mit einer Feststellungserklärung kennen wir, das hatten wir anfänglich als noch Mieter im Haus gewohnt haben.
Der Auslöser von der Überlegung ist, das der besagte Bruder permanent in anderen Themen sich quer stellt und seinerseits bis auf den Euro genau berechnet was er bekäme wenn versucht wird bei anderen Erbgütern eine Einigung zu erzielen. Wenn auch das Erbgut nur noch Liebhaberpreise erzielen würden.
Danke Dir für die Antworten. Ich denke wir können das hier abschließen.
Mein Fazit ist: alles baulich sauber zu trennen. Dann kann jeder in seiner Wohnung machen was er will und die Unkosten für das Haus werden anteilig der Wohnflächen verteilt.
Oder wie das BGB es vorsieht alles zu Geld zu machen und dieses gemäß Anteile aufzuteilen.
👋🏼😎
PS: und, ich werde mit meiner Frau ein Testament erstellen, damit meine Kinder nicht in die gleiche Situation kommen.
Der erste Vorschlag ist die bessere Löung, denn wegen des Wohnrechtes wird die Auflösung der Erbengemeimschaft nicht viel Geld in die Kasse spülen.
Bei einer bereits vorhandenen Erbengemeinschaft wird auch ein Testament nur bedingt hilfreich sein.
Hi Snoopy,
danke Dir für Deine Antwort.
Ja, ich bin einer von den zwei Brüdern die nicht im Hause wohnen.
Nein, ich würde den Mietanteil nicht nur für mich betrachten sondern für alle Anteilseigner.
Ja, es scheint erst einmal ungerecht das einer was zahlen soll während der andere weiterhin mietfrei wohnen können sollte. Der Bruder A ist behindert und sozial schlechter gestellt. Bruder B dagegen beruflich erfolgreich und finanziell unabhängig.