Wohnrechtsinhaber will Haus energetisch sanieren
Hallo,
habe zusammen mit meinem Bruder ein Haus geerbt (je hälftiger EIgentümer), in dem ich von meiner Mutter ein (im Grundbuch eingetragenes) lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht eingeräumt bekommen habe, als Gegenleistung für Wart- und Pflege. Das Haus ist sehr marode und sanierungsbedürftig - das Verhältnis zu meinem Bruder sehr problematisch.
Ich möchte einen Kachelofen einbauen, dazu muß ein neuer Kamin eingesetzt werden und die Speisekammer sollte in einem zu erstellenden kleinen Anbau Platz finden (wird sonst wärmster Raum des Hauses). Eigentlich wäre mein Bruder verpflichtet, die Hälfte der Heizkosten mitzutragen - tut er aber nicht. Ich würde sogar auf eigene Kosten den gesamten Umbau tragen, aber beim letzten Kontakt gab er mir "Veränderungssperre" am Haus - er möchte mich dazu bringen, das Wohnrecht aufzugeben, um das Haus verkaufen zu können, er möchte mich quasi über die Heizkosten "aushungern".
Frage - wie erwirke ich möglichst rasch und ohne große Gerichts-/Anwaltkosten das Recht die vorgesehenen Maßnahmen vorzunehmen? Reicht es, die fehlende Bereitschaft meines Bruders, die Heizkosten mitzutragen, zu dokumentieren? Was passiert, wenn ich den Kachelofen/Kamin/Speisekammeranbau einfach machen lasse? Kann er Rückbau verlangen? Wird er Recht bekommen? Wie teuer wird der Streit? Hilft mir eventuell das erneuerbare Energien Gesetz (EEG), um die vorgesehenen Maßnahmen durchführen zu können?
4 Antworten
Ja,ja, die schlimmsten Feinde auf Erden lungern immer noch in der Verwandtschaft herum. Besonders schlimm wäre es aber, wenn die dann auch noch im Recht wären.
Die sich mir da stellende Frage ist, wieso Du glaubst, Dein Bruder müsse die Heizkosten mittragen. Gibt es dazu in der notariellen Bestellung dieses Wohnrechts eine konkrete Anordnung in dieser Hinsicht? Falls es daran fehlt, habe ich nämlich ein Enttäuschung für Dich parat. Ein Wohnrecht berechtigt zum Wohnen, die Lasten des Wohnens aber muß man selber tragen. Da ich nur einen Link einbauen kann, gebe ich Dir mal die Dachvorschrift, die dann auf weitergehende Regelungen verweist:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1093.html
Auch aus den Grundsätzen über die Gemeinschaft vermag sich da nichts anderes zu ergeben. Um Gebäudeschäden zu verhindern muß man ein Haus nur frostfrei halten. Normale Beheizung ist an sich nicht erforderlich.
Bauliche Veränderungen an einer gemeinsamen Sache vorzunehmen die über die normale Bewirtschaftung hinaus gehen, würde ich Dir an sich nicht raten. Wesentliche Veränderungen müssen gemeinsam beschlossen werden und wenn man sich nicht einigen kann, dann passiert eben nichts. Wenn man damit als Teilhaber nicht einverstanden ist, dann kann man ja die Teilungsversteigerung beantragen.
Wie teuer der Streit wird? Du stellst Fragen! Was ist der alte Kasten denn so wert? Nimm das als Gegenstandswert und rechne es Dir mit einem Anwaltsgebührenrechner selber aus.
Und, das mit dem EEG habe ich jetzt nicht verstanden. War das ein Insiderwitz?
Das liebe ich ganz besonders: Umsonst Auskünfte bekommen und dann meckern. Wenn Du es genau haben willst, dann geh zum Anwalt. Der sagt es Dir genau, aber nicht kostenlos! Wer knausert, darf sich nicht beschweren.
So jetzt setze ich noch einen drauf: Du verlangst Präzision und bist noch nicht einmal in der Lage uns mitzuteilen, wer denn nun das Haus nutzt.
Du redest was davon, dass der Besitzer die Heizkosten zu tragen hat und hast trotz Google nicht den geringsten Schimmer davon, wie sich Besitz von Eigentum unterscheidet.
Zur Begründung der Erforderlichkeit einer neuen Heizung wartest Du mit esoterisch angehauchtem Ökö-Geschwafel auf statt mit harten Fakten.
Leg demnächst Deine hohen Ansprüche zur Präzision mal an Dich selber an.
Und was die Finanzen betrifft: Das Känguru macht mit leerem Beutel die weitesten Sprünge. Diesem Grundsatz huldigst Du. Für die neue Heizung ist Geld da, nicht aber für Rechtsanwalt und Architekten. Dein Vorhaben wird bei solch unzureichende Planung scheitern. Und google mal "Teilungsversteigerung": Das kann Dir blühen wenn Dein Bruder die Faxen dicke hat.
Ich habe den bisherige Antwort von Privatier59 und Deinen Kommentar gelesen. Daher fange ich mal klein an:
gesetzliche Vorgaben bezüglich Energieeinsparung/Nutzung fossiler Brennstoffe (bisher Ölheizung) gibt
Da solltest Du lieber vorher in diese gesetzlichen Vorgaben schauen, in welchen Fällen sie überhaupt zutreffen. In Deinem jedenfalls nicht.
Das Haus
Sollte es sich um ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus handeln, dann sollte dies auch genauer beschrieben werden. Auch ob Alleinnutzung vorliegt oder noch andere Nutzer darin wohnen.
in einem zu erstellenden kleinen Anbau Platz finden
Damit rufst Du die Bauaufsichtsbehörde auf den Plan. Dein Bruder wird sich freuen, Dir auf diese Weise ein Beinchen mit einer Abrissverfügung plus Mehrkosten stellen zu können.
notariellen Verfügung steht, dass die Heizkosten (zusammen mit etlichen anderen Kosten) der Besitzer tragen muß - und das sind im Moment mein Bruder und ich.
Tolle Regelung für den Nutznießer, aber nicht für den Bruder. Wie willst Du denn solche Forderungen gegenüber Deinem Bruder durchsetzen? Und was, wenn diese - sorry - idiotische Regelung nicht gerichtsfest ist? Vermutlich meinst Du nicht Besitzer, sondern Eigentümer (rechtlich ist das ein großer Unterschied) oder?
er möchte mich quasi über die Heizkosten "aushungern".
Wenn die Aussichten hierfür gut sind, dann dürftest Du auch kein Geld (mehr) für die geplanten Umbaumaßnahmen haben.
Fazit: Es besteht hier irgendwo Realitätsverlust, möglicherweise auch bei Deinem Bruder. Da solltest Du mit allen Papieren (z. B. notarielle Verfügung, Grundbuchauszug) mal unvoreingenommenen Rechtsbeistand aufsuchen. Du kannst ja gleich Deine hiese Frage mit unseren Antworten und beantworteten Nachfragen beifügen.
Ich wollte mal was zu Rechtsanwälten sagen: die sind sehr teuer, aber es gibt auch RA`s woanders. Z.B. bei der verbraucherberatung kann man fragen, ob es da einen Spezialisten gibt., der einem Fragen beantwortet. Da zahlt man lange nicht soviel. Ich stimme allerdings überein, dass bei einem komplizierten thema und sehr vielen Fragen man man Spezialisten aufsuchen sollte. da bekommst du vielleicht ganz neue Aspekte und vor allem Antwort auf Deine Fragen. Aber etwas einfach machen lassen, ohne dass der bruder es weiss, da wäre ich sehr vorsichtig. Und wenn man sich sowieso nicht versteht, ich weiss nicht, mir würde das alles verderben, denn wie heisst es doch: Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn (dem bösen bruder) nicht gefällt. Liebe grüße ameliecheyenne
Na ja, was ist nicht teuer. Zahnärzte sind es auch und deshalb greift man nicht selber zur Bohrmaschine und eine Gehirnoperation läßt man auch lieber vom Chirurgen vornehmen als von Oma und Opa. Es ist immer die Frage, was zielführend ist. Keine Verbraucherberatung wird sich so intensiv eines Falles annehmen wie ein Anwalt. Obendrein gibt es da ja auch Lebensbereiche wo nicht beraten wird. Ich kann mir kaum vorstellen, dass da eine Beratung und Vertretung in Erbschafts- oder Bauanlegenheiten erfolgt. Letztlich muß man selber entscheiden, was einem mehr wert ist: Rechtliche Sicherheit oder Ersparnis. Beides zusammen geht nicht.
In der notariellen Verfügung steht, dass die Heizkosten (zusammen mit etlichen anderen Kosten) der Besitzer tragen muß - und das sind im Moment mein Bruder und ich.
Privatier59 schreibt: **"Bauliche Veränderungen an einer gemeinsamen Sache vorzunehmen die über die normale Bewirtschaftung hinaus gehen, würde ich Dir an sich nicht raten."* **
Eben dies ist mir zu schwammig - was bitte kann konkret passieren, wenn ich es doch mache? Ich würde lieber meinen Bruder auf den Gerichts-/Klagekosten sitzen sehen, als mich selber, abgesehen davon dass der Rechtsweg auch Zeit dauert.
Notabene - ich bin ja auch Mitbesitzer des Hauses und durch die Weigerung meines Bruders mir den Einbau einer günstigen, ökologisch sinnvollen Heizung zu erlauben, wird auch mein Eigentumsrecht geschmälert. Letztlich läuft es doch auf eine Abwägung des Eigentumsrechtes meines Bruders gegen mein Eigentumsrecht hinaus, wobei es ja mittlerweile gesetzliche Vorgaben bezüglich Energieeinsparung/Nutzung fossiler Brennstoffe (bisher Ölheizung) gibt.
Ich würde mich freuen, wenn zukünftige Antwortgeber auch ihren eigenen Erfahrungshorizont bzw. vielleicht ihre Qualifikation in der Antwort mitangeben und konkrete Konsequenzen für mein angedachtes Tun benennen könnten, anstatt sich in schwammige Gemeinplätze zu verlieren.