Verzicht auf entgeltliches Wohnrecht-steuerbar?
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem Ableben meiner Eltern bin ich lt. Erbvertrag Alleinerbe eines Mehrfamilienhauses. Lt Erbvertrag wurde ein entgeltliches Wohnrecht für meinen Bruder für eine Wohnung festgelegt und eingetragen (wörtlich lt. Erbvertrag: Der Bruder hat das Recht erhalten, die im Obergeschoß gelegene Wohnung auf Lebenszeit zu Wohnzwecken zu nutzen, wobei die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen darf und ein entsprechendes Wohnrecht einzutragen ist.) Mein Bruder zahlte monatlich eine ortsübliche Miete. Nach 5 Jahren Mietdauer erwarb mein Bruder eine eigene Immobilie und zog aus der og. Wohnung aus. Schriftlich verzichtete er auf sein Wohnrecht. Die Wohnung wurde weiter vermietet.
Verzichtet ein Wohnungsberechtigter auf sein Wohnrecht, ist dies als Schenkung gegenüber dem Grundstückseigentümer anzusehen, der hierfür ggf. Schenkungs-steuer zahlen muss.Wird das Finanzamt in diesenFall einen Vermögenswert berechnen? Ich bin der Meinung, dass es sich hierbei lediglich um eine Beendigung des Nutzniessungs- oder Wohnrecht gegen marktkomforme Gegenleistung handelt.
Ist dieser Verzicht auf Wohnrecht mit der Löschung beim Amtsgericht steuerbar???
MfG, Ulrich Barth
2 Antworten
Nein, denn es handelte sich ja lediglich darum, dass sozusagen ein unkündbarer Mietvertrag bestand. Es war die ortsübliche Vergleichsmiete zu zahlen.
Hier hatte keiner einen monetären Vorteil.
Schriftlich verzichtete er auf sein Wohnrecht.
Notariell beglaubigt?
Ansonsten warum sollte der Bruder der Löschung dieses Wohnrechtes zustimmen?