Wohngebäudeversicherung bei nicht vorh. Grundbucheintrag
Ich habe von meinen Eltern ein Haus geerbt. Das notarielle Verfahren inclusive. Grundbucheintrag wird demnächst anlaufen. Nun hat die Versicherung der bestehende n Gebäudepolice angekündigt, dass sie die Versicherung in 4 Wochen von sich aus kündigen wird! Bis dahin wird der Eintrag in das Grundbuch nicht erfolgen können, weil sich meine Geschwister und Miterben noch im Ausland befinden. Was kann ich dagegen tun?
3 Antworten
Welchen Grund gibt es denn für die Kündigung? Bei Erbschaft gehen nämlich Rechte und Pflichten auf den Erben über. Insofern ist die Kündigung merkwürdig. Ist der Versicherungsbeitrag etwa nicht bezahlt worden? Gegen eine aus diesem Grunde ausgesprochene Kündigung gibt es nur die Möglichkeit, der Versicherung gegen sofortige Zahlung Verlängerung anzubieten. Ein Wechsel des Versicherungsunternehmens würde da auch nicht weiter helfen denn keine Versicherung gewährt Schutz ohne Beitragszahlung. Du bist als Notgeschäftsführer auch zu solchen Maßnahmen berechtigt. Wenn allerdings schlicht die finanziellen Möglichkeiten fehlen, kann Dir niemand helfen.
Das notarielle Verfahren inclusive. Grundbucheintrag wird demnächst anlaufen
Kannst Du uns das mal erklären? Für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist das Grundbuchamt zuständig. Was soll das mit dem Notar denn sein? Gibt es da etwas, was Du uns nicht mitgeteilt hast?
Weshalb will die Versicherung kündigen? Diese Antwort bist Du uns noch schuldig. Je eher Du antwortest, desto mehr Zeit hast Du für zielgerichtetes Handeln!
Wird ein Gebäude vererbt, gehen die Rechte und Pflichten aus der bestehenden Wohngebäudeversicherung auf den Erben über. Ein Recht zur Kündigung des Vertrages hat weder der Erbe noch der Versicherer.
Bist du hingegen als Rechtnachfolger des Versicherungsnhmers Beiträge schuldig, kann sie natürlich außerordentlich kündigen.
Das solltest du klären.
G imager761